Folgen des Leistungsschutzrechts


Leistungsschutzrecht: Langwierige Rechtsstreitigkeiten bremsen Start-ups aus
Leistungsschutzrecht hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt

(19.03.15) - Der Bitkom unterstützt die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. "Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht trotz Warnungen von Rechtsexperten und gegen den Willen zahlreicher Wirtschaftsverbände beschlossen. Zwei Jahre später bewahrheiten sich die angekündigten negativen Folgen des Gesetzes", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.

Dabei wird der von der Opposition eingebrachte Antrag auf Aufhebung des Gesetzes beraten. So hat das Leistungsschutzrecht zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Start-up-Suchmaschinen und News-Aggregatoren wurden vor die Wahl gestellt, ihren Dienst zu beschränken oder einzustellen. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach Auffassung von Suchmaschinenbetreibern schränkt das Leistungsschutzrecht die Informationsfreiheit ein, gefährdet die Medienfreiheit und greift in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein. "Das Leistungsschutzrecht verursacht eine Vielzahl von aufwändigen, teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten", sagte Rohleder. "Das Gesetz hat bisher nichts Positives bewirkt und sollte daher abgeschafft werden."

Aus Sicht des Bitkom haben die Presseverlage auf technischer Ebene auch ohne Leistungsschutzrecht die vollständige Kontrolle, ob und wie ihre Inhalte in Suchdiensten angezeigt werden. Davon machen Verlage aber selten Gebrauch. Stattdessen optimieren sie ihre Angebote in der Regel, um möglichst prominent von Suchdiensten angezeigt zu werden und damit vom Traffic der Suchmaschinen zu profitieren.

Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom unter mehr als tausend Internetnutzern gelangen 72 Prozent der Befragten über eine Suchmaschine zu journalistischen Angeboten. 58 Prozent gehen direkt auf die Webseite der journalistischen Anbieter von Nachrichten, Berichten oder Reportagen. 17 Prozent nutzen News-Aggregatoren, die automatisiert Nachrichten aus unterschiedlichen Online-Quellen zusammenstellen. Weitere 7 Prozent nutzen so genannte RSS-Feeds, mit denen Nutzer Nachrichten im Internet abonnieren können. 8 Prozent der befragten Internetnutzer geben an, gar keine journalistischen Angebote im Internet zu nutzen.

Hinweis zur Methodik: Die Angaben zu Nachrichten im Internet basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden 1.300 Personen ab 14 Jahren befragt.
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen