Deutsche Telekom will einheitliche De-Mail-Domain


Telekom: Eine einheitliche De-Mail-Domain schafft Vertrauen bei den Kunden
"Multi Domain" sei verbraucherunfreundlich und wettbewerbsfeindlich

(16.02.11) - Die Deutsche Telekom schaltet sich in die aktuelle Diskussion um die finale Gestaltung der De-Mail-Adressen ein. Denn der derzeitige De-Mail-Gesetzentwurf sieht nicht mehr vor, dass die De-Mail-Adresse einheitlich gekennzeichnet werden muss.

Die Deutsche Telekom bezeichnet dies als verbraucherunfreundlich: "Wenn der Kunde nicht klar erkennen kann, welche elektronische Post rechtsverbindlich ist und welche nicht, wird er sie nicht nutzen, weil er ihr nicht vertraut. Und das gefährdet den Erfolg von De-Mail insgesamt", sagte Gert Metternich, Projektleiter für De-Mail bei der Deutschen Telekom.

Die einheitliche Domain mit dem Wortbestandteil "De-Mail" sei von Projektbeginn an ein wesentliches Sicherheits- und Erkennungsmerkmal der De-Mail gewesen. Fiele dies weg, könne jeder Anbieter seine Adressen frei gestalten. Der Kunde wäre dann mit einer Vielfalt von rechtsverbindlichen Adressen konfrontiert. Er könne dann nicht mehr unterscheiden, so Metternich weiter.

Unternehmen und Verbände wie Bitkom oder GDV würden ebenfalls die einheitliche De-Mail-Domain fordern. Kunden sollten sich nicht mehrere rechtsverbindliche De-Mail-Adressen merken müssen, eine einheitliche und eindeutige Domain sei daher zwingend notwendig. Nur das schaffe das nötige Vertrauen. Alles andere verunsichere Kunden und gefährde den Erfolg der De-Mail. Kurz: Eine Multidomain-Regelung hätte Nachteile vor allem für die Millionen Privatkunden. Darin seien sich die Experten einig.

Außerdem würde die uneinheitlichen De-Mail-Adressen erheblich die Bereitschaft von Unternehmen gefährden, den Anbieter zu wechseln. Dies betreffe alle Unternehmen, besonders aber die kleinen und mittelständischen. Diese könnten bei einem Wechsel ihre Adressen nicht mitnehmen. Neue Adressen wären nötig. Alle Broschüren, Flyer, Visitenkarten und sonstigen Druckwerke mit einer alten Adresse könnten dann nicht mehr verwendet werden und müssten neu produziert werden.

Wegen hoher Folgekosten würden die Unternehmen den Anbieterwechsel daher scheuen. Dies behindert den gewünschten Wettbewerb bei De-Mail, fürchtet Metternich.

Die wichtigsten Argumente für eine einheitliche De-Mail-Domain sind nach Ansicht der Telekom:
>>
Die einheitliche Domain ist verbraucherfreundlich - Kunden müssen sich nicht mehrere rechtsverbindliche Adressen merken
>> Einheitliche Adressen schaffen Klarheit, Sicherheit und Vertrauen
>> Unternehmen können ihre Adressen bei Providerwechsel behalten, es entstehen dadurch keine unnötigen Zusatzkosten
>> Unkomplizierter Anbieterwechsel schafft Wettbewerb und fördert attraktive Preismodelle der Anbieter
(Deutsche Telekom: ra)

Deutsche Telekom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Steigender Bedarf an Compliance-Tools

    Das dänische Unternehmen Formalize, das für Whistleblower Software bekannt ist, sammelt in einer A-Series-Finanzierung 15 Millionen Euro ein und gibt die Einführung ihrer neuen Compliance-Operations-Plattform bekannt. Ziel des Unternehmens ist es, Europas führender Anbieter von Compliance-Software zu werden.

  • Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert, dass in dem beabsichtigten europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) eine sachgerechte Zuweisung von Verantwortlichkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorgenommen wird. Nur so können die Grundrechte der Betroffenen geschützt werden, deren Daten durch KI verarbeitet werden.

  • Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft

    Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen