Bevölkerung vor Massenüberwachung bewahren


Erste Hürde gegen anlasslose Kommunikationsüberwachung genommen
"Das Bundesverfassungsgericht nimmt nur Beschwerden an, die Hand und Fuß haben", sagt Digitalcourage-Vorstand Rena Tangens



Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 soll noch im Jahr 2018 behandelt werden.

"Das Bundesverfassungsgericht nimmt nur Beschwerden an, die Hand und Fuß haben", sagt Digitalcourage-Vorstand Rena Tangens. "Es ist offensichtlich, dass das Gesetz nicht mit unseren Grundrechten verträglich ist."

"Wenn es nicht funktioniert, auf politischem Wege die Bevölkerung vor Massenüberwachung zu bewahren, dann müssen wir den juristischen Weg gehen", sagt Digitalcourage-Vorstand padeluun. "Wir sind sehr zufrieden, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung angenommen hat und damit dem Rechtsweg eine Chance einräumt."

Digitalcourage, der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und 20 prominente Betroffene hatten am 28. November 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eingereicht. Dazu wurden mehr als 29.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die anlasslose Überwachung aussprechen, überreicht. Mittlerweile hat die Verfassungsbeschwerde über 35.000 Mitzeichner.innen.

Digitalcourage will mit der Verfassungsbeschwerde die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation kippen. Ab 1. Juli 2017 sind Kommunikationsanbieter verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden Standortdaten, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten, IP-Adressen und SMS-Daten auf Vorrat zu speichern.

Wenige Tage vor dem Start der Vorratsdatenspeicherung hatte die Bundesnetzagentur nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt. Nach dem erfolgreichen Eilantrag des Münchner Providers SpaceNet erklärte die Bundesnetzagentur, dass Anbieter keine Strafe bekommen, wenn sie nicht speichern.

Bis ein Urteil im Hauptverfahren gefällt oder über unsere Verfassungsbeschwerde entschieden wird, verharrt die Vorratsdatenspeicherung im selben Zustand wie Schrödingers Katze – unklar, ob tot oder lebendig. Bürger wissen nicht, ob ihre Kommunikationsdaten gespeichert werden, und Unternehmen agieren in rechtsunsicherem Raum.
(Digitalcourage: ra)

eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 13.04.18

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