Compliance und Datenschutz
EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt europäische Unternehmen vor Herausforderung
Ziel der neuen europäischen Data Protection Regulation ist die Modernisierung der Gesetzgebung sowie die Harmonisierung der aktuell gültigen Datenschutzgesetze zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
(02.03.15) - Unternehmen und Organisationen in der EU stehen beim Umgang mit persönlichen Daten vor großen Herausforderungen, da der Europarat die neue Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) voraussichtlich verabschieden wird. Die GDPR, die automatisch in die nationale Gesetzgebung übergehen wird, hat massive Auswirkungen auf die Erfassung, die Speicherung, den Zugriff und die Nutzung persönlicher Daten, und regelt, mit welchen Sanktionen Unternehmen bei Verstößen zu rechnen haben.
Eine der wichtigsten Änderungen der neuen Gesetzgebung besteht darin, dass Unternehmen im Falle eines Verstoßes gegen den Schutz persönlicher Daten mit einer Strafe von bis zu 100 Millionen Euro beziehungsweise von 2 bis 5 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes belegt werden können. Zusätzlich müssen Unternehmen innerhalb von 72 Stunden die Behörden über einen Verstoß unterrichten und die Nutzer – egal, ob es sich um zahlende Nutzer handelt oder nicht – unverzüglich informieren. Die Verordnung fordert auch, dass Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten haben müssen, der für die Compliance verantwortlich ist.
"Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung wird es für Organisationen äußerst wichtig, einen effizienten Prozess zu implementieren, um Verstöße detailliert zu dokumentieren. Die Anforderungen sehen vor, dass die Organisation in der Lage sein muss, den Verstoß schnell zu erkennen und das Ausmaß des Lecks zu dokumentieren. Das erfordert neue Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien sowie neue Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer Organisation, aber auch neue effiziente Werkzeuge", so Jesper Zerlang, CEO von LogPoint.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ersetzt die Datenschutzvorgabe von 1995, die erstellt wurde, um den Umgang mit persönlichen Daten innerhalb der Europäischen Union zu regeln. Offiziell heißt die Vorgabe Richtlinie 95/46/EC und ist Teil des EU-Gesetzes für Datenschutz und Menschenrechte. Ziel der neuen europäischen Data Protection Regulation ist die Modernisierung der Gesetzgebung sowie die Harmonisierung der aktuell gültigen Datenschutzgesetze zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Die Tatsache, dass es sich um eine Verordnung statt um eine Richtlinie handelt, bedeutet, dass sie direkt für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, ohne dass dafür eine Implementierung in der lokalen Gesetzgebung nötig ist.
"Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass sich Organisationen ernsthaft damit auseinandersetzen, wie sie die Compliance mit der Datenschutz-Grundverordnung sicherstellen. Die Folgen einer Nichterfüllung sind empfindliche Geldstrafen sowie mögliche Reputationsschäden, die nicht wieder gutzumachen sind. Wir sehen, dass sich CEOs und Vorstände langsam für Cybersicherheit und Compliance beim Datenschutz zu interessieren beginnen, doch das Thema rangiert angesichts der möglichen schweren Folgen eines größeren Datenlecks immer noch überraschend weit unten auf der strategischen Agenda europäischer Unternehmen und Organisationen", so Jesper Zerlang. (LogPoint: ra)
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