Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung
Heinlein Support wird sich als Betreiberin von mailbox.org und JPBerlin erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen
Der Bundestag erneut die Warnungen von Bürgerinitiativen und Sachverständigen ignoriert und die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen
(18.11.15) - Wir sehen die politische Brisanz dieser Entscheidung im Umstand, dass der Gesetzgeber alle Bürger per se verdächtigt, präventiv deren Kommunikation erfasst und damit massiv in ihre Grundrechte eingreift. Ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechtssystems – die Unschuldsvermutung – wird damit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht schon im März 2010 ebenso, als es die damalige Version der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig außer Kraft setzte.
Heinlein Support wird sich als Betreiber von mailbox.org und JPBerlin deshalb erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen. Zwar sieht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich keine Speicherpflicht im Bereich E-Mail-Kommunikation vor, doch ist mailbox.org als Anbieter eines öffentlichen Chat-Servers (XMPP) in diesem Bereich von der Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich direkt betroffen und damit vor dem Bundesverfassungsbericht beschwerdebefugt.
Unser Unternehmen tritt seit 25 Jahren für eine sichere, vertrauliche Kommunikation aller Menschen, für Meinungs- und Gedankenfreiheit ein. Deshalb hostet Heinlein Hosting unter anderem den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und hat mit mailbox.org einen E-Mail-Provider geschaffen, bei dem Sicherheit und Datenschutz oberste Priorität genießen. In der Vergangenheit war Heinlein Support schon einmal an der 2010 erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt.
Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sämtliche deutsche Zugangsanbieter (Mobilfunk, Internet) zur Erhebung von Meta-Daten der Kommunikation – also wer kommuniziert wann mit Wem. Die eigentlichen Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst – zumindest theoretisch. Dies mag harmlos klingen, doch es ist klar, dass aufgrund dieser Datengrundlage auch die Inhalte weitreichend erfasst werden können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese mit anderen Datenquellen und Informationen verknüpft werden können. Insofern hat die VDS der Zugangsprovider auch für den E-Mail-Verkehr weitreichende Auswirkungen und unterläuft dessen Anonymität und Schutz. Zudem ist schon jetzt klar, dass aus technischen Gründen bei der Protokollierung von SMS auch deren Inhalt gleich miterfasst werden soll – was damit am Ende passiert weiß niemand. Auch in vielen anderen Details muss die VDS nach unserer Ansicht mehr als nur kritisch hinterfragt werden werden. (Heinlein Support: ra)
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