Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung


Heinlein Support wird sich als Betreiberin von mailbox.org und JPBerlin erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen
Der Bundestag erneut die Warnungen von Bürgerinitiativen und Sachverständigen ignoriert und die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen

(18.11.15) - Wir sehen die politische Brisanz dieser Entscheidung im Umstand, dass der Gesetzgeber alle Bürger per se verdächtigt, präventiv deren Kommunikation erfasst und damit massiv in ihre Grundrechte eingreift. Ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechtssystems – die Unschuldsvermutung – wird damit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht schon im März 2010 ebenso, als es die damalige Version der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig außer Kraft setzte.

Heinlein Support wird sich als Betreiber von mailbox.org und JPBerlin deshalb erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen. Zwar sieht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich keine Speicherpflicht im Bereich E-Mail-Kommunikation vor, doch ist mailbox.org als Anbieter eines öffentlichen Chat-Servers (XMPP) in diesem Bereich von der Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich direkt betroffen und damit vor dem Bundesverfassungsbericht beschwerdebefugt.

Unser Unternehmen tritt seit 25 Jahren für eine sichere, vertrauliche Kommunikation aller Menschen, für Meinungs- und Gedankenfreiheit ein. Deshalb hostet Heinlein Hosting unter anderem den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und hat mit mailbox.org einen E-Mail-Provider geschaffen, bei dem Sicherheit und Datenschutz oberste Priorität genießen. In der Vergangenheit war Heinlein Support schon einmal an der 2010 erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt.

Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sämtliche deutsche Zugangsanbieter (Mobilfunk, Internet) zur Erhebung von Meta-Daten der Kommunikation – also wer kommuniziert wann mit Wem. Die eigentlichen Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst – zumindest theoretisch. Dies mag harmlos klingen, doch es ist klar, dass aufgrund dieser Datengrundlage auch die Inhalte weitreichend erfasst werden können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese mit anderen Datenquellen und Informationen verknüpft werden können. Insofern hat die VDS der Zugangsprovider auch für den E-Mail-Verkehr weitreichende Auswirkungen und unterläuft dessen Anonymität und Schutz. Zudem ist schon jetzt klar, dass aus technischen Gründen bei der Protokollierung von SMS auch deren Inhalt gleich miterfasst werden soll – was damit am Ende passiert weiß niemand. Auch in vielen anderen Details muss die VDS nach unserer Ansicht mehr als nur kritisch hinterfragt werden werden. (Heinlein Support: ra)

Heinlein Support: Kontakt & Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen