Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung


Heinlein Support wird sich als Betreiberin von mailbox.org und JPBerlin erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen
Der Bundestag erneut die Warnungen von Bürgerinitiativen und Sachverständigen ignoriert und die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen

(18.11.15) - Wir sehen die politische Brisanz dieser Entscheidung im Umstand, dass der Gesetzgeber alle Bürger per se verdächtigt, präventiv deren Kommunikation erfasst und damit massiv in ihre Grundrechte eingreift. Ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechtssystems – die Unschuldsvermutung – wird damit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht schon im März 2010 ebenso, als es die damalige Version der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig außer Kraft setzte.

Heinlein Support wird sich als Betreiber von mailbox.org und JPBerlin deshalb erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen. Zwar sieht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich keine Speicherpflicht im Bereich E-Mail-Kommunikation vor, doch ist mailbox.org als Anbieter eines öffentlichen Chat-Servers (XMPP) in diesem Bereich von der Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich direkt betroffen und damit vor dem Bundesverfassungsbericht beschwerdebefugt.

Unser Unternehmen tritt seit 25 Jahren für eine sichere, vertrauliche Kommunikation aller Menschen, für Meinungs- und Gedankenfreiheit ein. Deshalb hostet Heinlein Hosting unter anderem den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und hat mit mailbox.org einen E-Mail-Provider geschaffen, bei dem Sicherheit und Datenschutz oberste Priorität genießen. In der Vergangenheit war Heinlein Support schon einmal an der 2010 erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt.

Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sämtliche deutsche Zugangsanbieter (Mobilfunk, Internet) zur Erhebung von Meta-Daten der Kommunikation – also wer kommuniziert wann mit Wem. Die eigentlichen Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst – zumindest theoretisch. Dies mag harmlos klingen, doch es ist klar, dass aufgrund dieser Datengrundlage auch die Inhalte weitreichend erfasst werden können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese mit anderen Datenquellen und Informationen verknüpft werden können. Insofern hat die VDS der Zugangsprovider auch für den E-Mail-Verkehr weitreichende Auswirkungen und unterläuft dessen Anonymität und Schutz. Zudem ist schon jetzt klar, dass aus technischen Gründen bei der Protokollierung von SMS auch deren Inhalt gleich miterfasst werden soll – was damit am Ende passiert weiß niemand. Auch in vielen anderen Details muss die VDS nach unserer Ansicht mehr als nur kritisch hinterfragt werden werden. (Heinlein Support: ra)

Heinlein Support: Kontakt & Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen