Interessenkonflikte im Amt?


Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre sollten sich unbeeinflusst von privaten Interessen ihrem Amt widmen können
Transparency Deutschland fordert Regelung für Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären



Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert anlässlich der Beteiligung des Finanzstaatssekretärs Jens Spahn an einem Unternehmen für Steuererklärungs-Software eine Regelung für Unternehmensbeteiligungen von Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre, sofern ein Zusammenhang zwischen Amt und der Unternehmensbranche besteht.

Dazu sagte Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland: "Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre sollten sich unbeeinflusst von privaten Interessen ihrem Amt widmen können. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Bundesregierung muss geschützt werden."

Transparency Deutschland fordert eine Erweiterung des Bundesministergesetzes, um möglichen Interessenkonflikten bei im Amt getroffenen Entscheidungen vorzubeugen. Die Regelung muss entsprechend auch im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) Anwendung finden.

Hintergrund
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG) sieht vor, dass Regierungsmitglieder neben ihrem Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch keinem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens angehören. Die Beteiligung an Unternehmen ist im Bundesministergesetz nicht geregelt.
(Transparency: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 05.10.17

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