Hinweisgeber umfassend schützen


Unternehmensverantwortung fördern und fordern – durch ein modernes Unternehmensstrafrecht
Bundesjustizministerin will neues Sanktionsrecht für Unternehmen und starke europäische Regelungen für den Hinweisgeberschutz



Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley hat sich auf der "8. Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption" der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und der Friedrich-Ebert-Stiftung für wirksame Unternehmenssanktionen und einen besseren Schutz von Hinweisgebern ausgesprochen.

"Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität – beispielsweise im Dieselskandal und bei den Betrügereien mit Steuererstattungen in der Finanzbranche – haben zu einem hohen Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Der Eindruck wächst, dass dem Rechtsstaat die Instrumente und Kapazitäten fehlen, um derartige Verstöße zu verhindern oder wirksam zu verfolgen", betont Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. "Wir müssen die Justiz mit wirksamen Rechtsinstrumenten ausstatten, um das Vertrauen in Wirtschaft, Politik und Rechtsstaat zu stärken."

Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sagte dazu: "Für eine effektive Korruptionsbekämpfung brauchen wir auch ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen. Wenn Wirtschaftsstraftaten mit System begangen werden, schaffen wir nun Möglichkeiten, das Unternehmen selbst zu belangen. Umsatzgekoppelte Bußgelder werden hier, ähnlich wie im Kartellrecht, abschreckend wirken. Dann haben Anteilseigner ein ureigenes Interesse daran, Korruption zu verhindern. Compliance wird etwas, was sich lohnt."

Auf der Konferenz ging es auch um einen wirksamen Hinweisgeberschutz. Oft kommen Korruptionsfälle und andere Straftaten nur dann ans Licht, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen und anderen Organisationen Missstände melden. Nach geltendem Recht setzen sie sich dabei großen Risiken bis hin zu einem vollständigen beruflichen Ruin aus.

Dr. Katarina Barley erklärte hierzu: "Korruption muss auch als solche enttarnt werden. Das geht nur mit Insiderwissen. Oft bringen Whistleblower die entscheidenden Recherchen und Ermittlungen ins Rollen. Das erfordert Mut, der nicht sanktioniert, sondern unterstützt werden sollte. Ich glaube, dass wir hier noch lange nicht am Ziel sind und setze mich für starke europäische Regelungen ein."

Hierzu Prof. Dr. Edda Müller: "Zu hoffen ist, dass die Bundesjustizministerin hierfür die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erhält. Die Offenbarung rechtswidriger Geschäftsgeheimnisse darf nicht länger für den Hinweisgeber sowohl im Arbeitsrecht als auch bezüglich des Rechts auf Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit erheblichen Nachteilen bis hin zu Schadenersatzansprüchen verbunden sein." (Transparency: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 14.01.19

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen