Datenverarbeitung im Telekommunikationsbereich


ePrivacy-Verordnung: Bei Datenschutz und Verschlüsselungspflichten auf dem richtigen Weg
Rückschritte drohen jedoch bei Regeln zu Werbeanrufen



Der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht zur ePrivacy-Verordnung beschlossen. Mit der Verordnung sollen Datenschutz und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessert werden. Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu Tracking, Telefonwerbung und Internettelefonie. Das Europäische Parlament hat auf dieser Basis seine Position beschlossen, um in die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat eintreten zu können.

Hierzu sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

"Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass der LIBE-Ausschuss den Ansatz der EU-Kommission fortführt. Eine Datenverarbeitung im sensiblen Telekommunikationsbereich ist demnach grundsätzlich nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig. Außerdem hat der Ausschuss die Vorgaben zur Nachverfolgung von Interessen und Bewegungen der Verbraucher in der Online- und Offlinewelt (Tracking) weiter geschärft. Positiv für Verbraucher sind ebenfalls deutlichere Regelungen zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen sowie starke Verschlüsselungspflichten und ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen diese Regeln.

Nicht akzeptabel ist hingegen, dass die bisherigen deutschen Verbraucherschutzregelungen zur telefonischen Direktwerbung deutlich geschwächt werden sollen. So sollen Werbeanrufe künftig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher möglich sein. Außerdem können Werbeunternehmen statt ihrer Telefonnummer lediglich eine Vorwahl angeben, die kenntlich macht, dass es sich um einen Werbeanruf handelt. Anhand einer solchen Vorwahl wären sie aber nicht mehr rückverfolgbar und identifizierbar. Das bleibt deutlich hinter der bisherigen Rechtslage zurück, nach der Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung komplett verboten sind.

Die kommende Bundesregierung muss sich im EU-Rat vehement dafür einsetzen, dass die bewährten Regelungen erhalten bleiben.

Wir bedauern, dass Teile der christdemokratischen Fraktion EVP diesen guten Kompromiss nicht mitgetragen haben. Wir appellieren insbesondere an die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten, ihr Votum zu überdenken."
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 09.11.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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