Vom Compliance-Check zur Organisation
Compliance-Check führt zum Zertifikat "Geprüfte Compliance-Organisation"
Eine funktionierende Corporate Compliance-Organisation kann Haftungsrisiken minimieren
(29.01.07) - Die zunehmende Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen stellt Unternehmen, Manager und Aufsichtsräte vor neue und erhöhte Herausforderungen. Der Bereich Business Development von Rödl & Partner, die Personalberatung Russell Reynolds Associates und das Frankfurter Institut für Management und Recht gründeten Anfang 2006 ein Konsortium, um Unternehmen eine integrierte Beratungs- und Implementierungslösung für eine funktionierende Corporate Compliance-Organisation anzubieten.
Eine funktionierende Corporate Compliance-Organisation kann nicht nur Haftungsrisiken minimieren, sondern auch einen signifikanten Beitrag zur Sicherung und zur Steigerung des Unternehmenswertes leisten. Die Einführung der Business Judgement Rule in das deutsche Recht in Form von § 93 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) schafft für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte die Grundlage, sich von eigener Haftung zu entlasten. Die Corporate Compliance-Organisation ist das Instrument dafür.
Die drei Dimensionen von Corporate Compliance
Gemäß der wissenschaftlichen und praktischen Aufarbeitung des Themas durch das Konsortium umfasst Corporate Compliance drei Dimensionen – eine rechtliche, eine organisatorische und eine personelle. Dabei müssen die drei Dimensionen analysiert und aufbereitet werden, um sie schließlich miteinander zu verknüpfen. "Dieser Prozess verlangt Unternehmen zwar einiges ab und stellt die Unternehmenskultur auf den Prüfstand, zahlt sich aber bei Banken, Rating- Agenturen, Versicherungen oder auch bei Investoren in barer Münze aus", erklärt Dr. Marc Dietrich, Head of Rödl & Partner Business Development. "Am Ende dieses Prozesses steht vor allem aber der weitmöglichste Schutz eines Unternehmens und dessen Managern sowie den Aufsichtsgremien vor Haftungsfällen", bekräftigt Dietrich.
Die personelle Besetzung von Corporate Compliance-Funktionen kann nur optimal realisiert werden, wenn das Anforderungsprofil aus der rechtlichen und der organisatorischen Dimension des jeweiligen Unternehmens abgeleitet wird: "Zwischen den Regeln, den dafür verantwortlichen Personen und den ausführenden Stellen muss es zum einen eine kooperative Vernetzung geben. Die Compliance-Verantwortlichen selbst wiederum müssen Führungspersönlichkeiten sein, die neben der fachlichen auch über eine enorme soziale Kompetenz verfügen", erklärt Dr. Walter Friederichs, Partner bei Russell Reynolds.
Prof. Dr. Axel Jäger vom Frankfurter Institut für Management und Recht, ergänzt: "Jedes mit dem Zusatz 'Schutz’ beschriebene Recht sowie dessen Änderungen und Neuauflagen müssen in Unternehmen einen Prozess auslösen, der reibungslose, rechtskonforme Handlungsabläufe gewährleistet." So gibt zum Beispiel der Anlegerschutz bestimmte Verhaltensweisen bei börsennotierten Unternehmen vor, die zahlreiche Funktionen im Unternehmen betreffen: Finanzen, Controlling, Legal, Investor / Public Relations; aber auch der Einkauf die Produktion oder der Vertrieb können von den Regeln des Anlegerschutzes betroffen sein. "Letztlich spannt sich mit jeder das Unternehmen betreffenden Regel ein Netz mit notwendigen Verbindungen unter mehreren Funktionen eines Unternehmens, die überprüft, eventuell geschaffen und die dauerhaft funktionieren müssen", resümiert Dietrich die organisatorische Komponente.
Vom Compliance-Check zur geprüften Compliance-Organisation mit einem durchgreifenden Aktualitäten-Management
Unternehmen, die die Regeln als Chance erkennen und bereit sind, eine Corporate Compliance-Organisation zu implementieren oder entsprechend ihren Erfordernissen auszubauen, durchlaufen in den drei Dimensionen einen mehrstufigen Prozess, der mit einem systematischen Compliance-Check beginnt. Hierbei werden die zu involvierenden Regeln, Gesetze und Richtlinien aufzeigt, die sich daraus ergebenden Handlungsvorgänge, die einzubeziehenden Stellen und Funktionen definiert und auf ihre Verknüpfung hin überprüft. Schließlich erfolgt die Evaluierung der personellen Kompetenzen.
Der vom Konsortium entwickelte Compliance-Check führt zum Zertifikat "Geprüfte Compliance-Organisation", das dem Unternehmen die rechtliche, organisatorische und personelle Erfüllung aller erforderlichen Corporate Compliance-Anforderungen attestiert, nachdem die beim Compliance-Check aufgetretenen Schwachstellen geschlossen wurden. Dieses Zertifikat sollte regelmäßig eingeholt werden. Bei einer im System integrierten Pflege der unternehmensspezifischen Corporate Compliance-Organisation unterstützt das vom Institut für Management und Recht entwickelte Aktualitäten-Management, das in den drei Dimensionen bei jeder neuen Regelung bzw. Regelanpassung mögliche Lücken aufzeigt. (Russell Reynolds: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>