Datenschutz europaweit vereinheitlicht
Persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer gerade auch im Datenschutz
Einen Datenverlust oder -missbrauch, so die Pläne, müssten betroffene Unternehmen innerhalb von 24 Stunden melden
(06.02.12) - Sie sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: mittelständische Unternehmen. Ihre Geschäftsführer tanzen täglich auf vielen Hochzeiten: hier eine Entscheidung über die nächste Investition, gleich danach umschalten auf das nächste Einstellungs- oder Mitarbeitergespräch, vielleicht noch eine Qualitätsprüfung im Werk vornehmen, dann weiter zur Präsentation mit dem Kunden außer Haus, um einen wichtigen Geschäftsabschluss vorzubereiten und abends noch schnell ein Angebot für den nächsten Tag prüfen. Der operative Alltag von Geschäftsführern ist häufig rasant. Wer hat da noch Zeit für die innerbetriebliche Regelung des Datenschutzes?
"Eine riskante Einstellung, denn die persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer gerade auch im Datenschutz sind enorm. Datenschutz ist immer auch Chefsache", erklärt Olaf Siemens, Geschäftsführer der TÜV Rheinland i-sec. EU-Justizkommissarin Viviane Reding kündigte jetzt eine Harmonisierung der nationalen Datenschutzgesetze in Europa an. Einen Datenverlust oder -missbrauch, so die Pläne, müssten betroffene Unternehmen innerhalb von 24 Stunden melden. Je nach Schwere des Verstoßes sollen die Aufsichtsbehörden Bußgelder zwischen 0,5 und zwei Prozent des Umsatzes verhängen können. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz gilt bislang als eines der härtesten europaweit.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Firmenlenker mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" das notwendige Risikomanagement implementieren, um jeglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Und dieses Risikomanagement umfasst in Deutschland neben der Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch die Einführung von Strukturen, die den Datenschutz z.B. von Mitarbeiter- und Kundendaten sowie von Interessenten oder Online-Bewerbern sicherstellen. Kommt es zum Beispiel zum Diebstahl personenbezogener Daten, etwa durch einen Hackerangriff im Netz, geht es im Zweifelsfall immer dem GmbH-Geschäftsführer an den Kragen. Ähnlich wie der Vorstand einer AG kann er persönlich in die Haftung genommen werden: Je nach Ausmaß des Schadens drohen ihm selbst bei Fahrlässigkeit Bußgelder bis zu 250.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Wer sein Unternehmen als Geschäftsführer rechts- und zukunftssicher machen und auch den immer höheren Kundenerwartungen an den Datenschutz gerecht werden möchte, der sollte sich professionellen Rat holen. Die Spezialisten von TÜV Rheinland beispielswise kennen die neuesten Entwicklungen im betrieblichen Datenschutz, zum Beispiel für soziale Netzwerke und mobile Endgeräte. Eine 360-Grad-Analyse gibt Aufschluss über aktuellen Stand und Wirksamkeit bestehender Datenschutzmaßnahmen. Sie zeigt gefährliche Lücken und bislang ungenutzte Potenziale auf. Ein Zertifizierungs-Audit steigert die Sicherheit der vorhandenen IT-Strukturen und senkt aller Erfahrung nach auch die Handlingkosten, weil sich die Prozesse in der Regel deutlich verbessern lassen. Nicht zuletzt ist eine Zertifizierung ein echter Vorteil gegenüber der Konkurrenz und fördert das Vertrauen und die Bindung der Kunden.
Bei Bedarf stellt TÜV Rheinland auch einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung: Dieser entwickelt unter anderem Maßnahmen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, führt interne Datenschutz-Schulungen mit der Belegschaft durch und sensibilisiert für die gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der europäischen Bestimmungen. (TÜV Rheinland: ra)
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