Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Anspruchsgrundlage für den Informationszugang


BfDI erhält Zuständigkeit für Umweltinformationsgesetz
Mit der Beratungs- und Kontrollzuständigkeit für den Zugang zu Umweltinformationen bei den öffentlichen Stellen des Bundes wird eine langjährige Forderung des BfDI erfüllt




Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, erhält die Zuständigkeit für die Beratung und die Kontrolle rund um das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes. Dazu sagte BfDI Professor Kelber: "Mit der Erweiterung meiner Aufgaben kann ich mich auch beim wichtigen Thema Umwelt für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Ich hoffe, dass sich künftig noch mehr Menschen für politische Entscheidungen und die Gründe dahinter interessieren. Dem Deutschen Bundestag danke ich für das Vertrauen, diese neue Aufgabe an meine Behörde zu geben."

Mit der Beratungs- und Kontrollzuständigkeit für den Zugang zu Umweltinformationen bei den öffentlichen Stellen des Bundes wird eine langjährige Forderung des BfDI erfüllt: "Ich freue mich, dass die schwer zu vermittelnde und praxisferne Trennung der Beratung bei Informationsanliegen nun endlich Geschichte ist. Wer Zugang zu Informationen bei den Behörden des Bundes erhalten will, kann sich nun in allen Fällen an mich wenden und Unterstützung bekommen. Dabei ist es egal ob es um amtliche Informationen oder Umweltinformationen geht."

Anträge von Bürgern werden auf Grundlage des UIG bearbeitet, wenn beispielsweise Bauangelegenheiten, die Raum- oder Verkehrsplanung oder die Land- und Forstwirtschaft betroffen sind. Bürgerinnen und Bürger haben oft ein hohes Interesse an Informationen aus diesen Bereichen, weil sie die Auswirkungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erleben.

Die Bedeutung des Umweltinformationsgesetzes als Anspruchsgrundlage für den Informationszugang ist insbesondere vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren vermehrt spürbar werdenden Klimawandels gewachsen. Bislang blieb den Antragstellenden bei einer Weigerung der angefragten Behörde, die Information zugänglich zu machen, nur der zeit- und kostenaufwändige Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten. Die neue Zuständigkeit des BfDI ergibt sich aus einer Novelle des UIG, die am 4. März in Kraft getreten ist. (BfDI: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 04.06.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen