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Defizite bei kommerzieller Datennutzung beseitigen


EU-Datenschutz-Verordnung: Was die Unternehmen mit den Daten anfangen, wissen nicht einmal die Datenschutzbehörden so genau
Compliance und Datenschutz: Bayerns Justizministerin Dr. Merk fordert, der unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet effektiv entgegenzutreten


(17.10.12) - Anlässlich der Beratungen zur Reform des EU-Datenschutzrahmens im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk Verbesserungen bei den geplanten EU-Vorhaben für den nicht-öffentlichen Bereich: "Die Menschen rennen Facebook, Google + und Co die Tür ein - bis zu einer Milliarde Mitglieder soll es dort inzwischen geben", sagte Merk.

"Zwar ist vielen Nutzern mittlerweile bekannt, dass sie für die vermeintlich kostenlosen Angebote mit ihren Daten bezahlen. Aber was die Unternehmen mit den Daten anfangen, wissen nicht einmal die Datenschutzbehörden so genau. Nutzen wir die Möglichkeit, EU-weit die Rechte der Nutzer nicht nur von sozialen Netzwerken, sondern generell bei kommerzieller Datennutzung zu stärken."

Die Ministerin fordert, einer unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet effektiv entgegenzutreten und wirksam ein "Recht auf Vergessenwerden" umzusetzen. In Betracht käme beispielsweise, Informationen mit Personenbezug nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch zu löschen, wenn sie nicht mehr im Rahmen einer bestehenden Kundenverbindung benötigt werden.

Zudem spricht sie sich für einen besseren Schutz für Minderjährige und ein klares Bekenntnis zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ("privacy by default") aus. Merk sagte: "Wer etwa ein soziales Netzwerk betreibt, der muss in seinen Voreinstellungen erst einmal das höchste Datenschutzniveau festlegen. Die Nutzer sollen selbst entscheiden, wer über den engsten Kreis hinaus ihre Nachrichten oder Urlaubsfotos einsehen kann. Außerdem gibt es einen Kernbereich der Privatsphäre, der komplett vor unkontrollierter Datennutzung geschützt werden muss. Ich denke da etwa an Gesichtserkennungsdienste, die sich der Daten aus sozialen Netzwerken bedienen." Die Ministerin wies abschließend darauf hin: "Es gibt Dinge, die gehen selbst mit Einwilligung der Nutzer nicht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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