"Google Street View" und Datenschutz
Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Versachlichung der Diskussion um "Google Street View"
Betroffene könnten verlangen, dass eine Abbildung ihres Hauses oder ihrer Wohnung gelöscht werde
(15.03.10) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk mahnt in der Auseinandersetzung um "Google Street View" mehr Gelassenheit an: "Wir sollten die Diskussion versachlichen. Es ist völlig klar, dass man über den erforderlichen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger reden muss. Es besteht aber überhaupt kein Anlass zu übertriebener Panikmache."
Die Darstellung von Straßenzügen mit Gebäuden und Grundstücken dürfe nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, wie Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, erkennbar seien, so Merk. Das habe Google zugesichert.
Betroffene könnten auch verlangen, dass eine Abbildung ihres Hauses oder ihrer Wohnung gelöscht werde. Google habe darüber hinaus zugesagt, dass Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch einlegten, auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht würden.
Außerdem habe Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. "Damit wurde doch schon viel für den Datenschutz erreicht. Die Einhaltung dieser Zusagen wird allerdings genau zu beobachten und zu kontrollieren sein", sagte Merk.
Ausführlichere Informationen zum Thema und Hinweise, wie Bürgerinnen und Bürger erreichen können, dass bestimmte Aufnahmen unkenntlich gemacht werden, gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/streetview.htm.
(Bayerisches Justizministerium: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>