Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Ubiquitäres Computing und Datenschutzrecht


Ubiquitäres Computing stellt neue Herausforderungen an Wirtschaft und Datenschutz
Schutz der informellen Selbstbestimmung der Nutzer muss mit den rechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von UbiComp in Einklang gebracht werden


(12.03.10) - In Zukunft werden kleinste, miteinander drahtlos vernetze Computer in den verschiedensten Alltagsgegenständen unser Leben entscheidend prägen. Diese unter dem Begriff "Ubiquitäres Computing" (UbiComp) oder "Internet der Dinge" zusammengefasste Entwicklung wird zum einen als entscheidend für die Sicherung wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Spitzenpositionen angesehen. Sie stellt aber auch eine erhebliche Herausforderung für die Fortentwicklung des Daten- und Verbraucherschutzes dar.

Zu diesem Schluss kommt das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB) in ihrer Unterrichtung, die sie im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung verfasst hat (17/405). "Computerleistung und Informationstechnik können damit auf einem neuen Niveau gesellschaftliche Bereiche erfassen – von der industriellen Produktion bis in den privaten Alltag", heißt es im Bericht "Zukunftsreport – ubiquitäres Computering".

Der Bericht zeigt auf, dass es für UbiComp aufgrund seines Querschnittscharakters eine Vielzahl denkbarer Anwendungen im unternehmerischen, öffentlichen und privaten Bereich gibt. Im Handel sind dies beispielsweise Anwendungen mit der Nutzung preiswerter RFID (Radio Frequency Identification)-Transponder – als Ersatz für Barcodes auf Warenverpackungen. Auch die automatische Registrierung und Identifizierung von Warenlieferungen könnte dadurch erheblich erleichtert werden.

In der industriellen Produktion und Materialwirtschaft könnten mittels UbiComp bestehende Produktionsprozesse etwa bei der Verfolgung von Gütern und Rohstoffen optimiert werden. Als weitere Einsatzgebiete werden mittel- und langfristig das Gesundheitswesen sowie der Einsatz im Bereich Mobilität und Verkehr zur Steuerung von Verkehrsströmen und zur Information der Verkehrsteilnehmer genannt.

Neben den positiven Entwicklungschancen stellt der Bericht dar, dass UbiComp die Rechtssprechung vor eine Reihe wesentlicher Fragen stellt, weil "der Schutz der informellen Selbstbestimmung der Nutzer mit den rechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von UbiComp" in Einklang gebracht werden müsse.

Es müsse daher gefragt werden, ob das traditionelle Datenschutzrecht für die Herausforderungen des UbiComp noch sachgemäß sei. Dabei kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass "das Augenmerk der Legislative eher auf der Formulierung der Ziele als auf materiellen Detailvorgaben für eine konkrete Technikgestaltung liegen" solle.

Die Verfasser des Berichts kommen zu dem Schluss, dass viele technische Aspekte des UbiComp noch erforscht und weiterentwickelt werden müssten. Gleichzeitig plädieren sie dafür, in verschiedenen Bereichen Voraussetzungen für eine Harmonisierung und Standardisierung zu schaffen.

Zudem sollte ein Ausgleich von Datenschutzinteressen und Verbraucherinteressen geschaffen. Bei der Modernisierung und Wiederverwertung der RFID- Technik solle Wert auf umweltverträgliche Lösungen gelegt werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen