Gespeicherte Verkehrsdaten löschen
Vorratsdatenspeicherung: Peter Schaar drängt auf schnelle Löschung der gespeicherten Vorratsdaten
Nach Verfassungsgerichtsurteil: Rechtsgrund für die Vorratsdatenspeicherung weggefallen
(09.03.10) - Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar eine umgehende Löschung der bei den Telekommunikationsunternehmen auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten.
Hierzu erklärte Schaar: "Durch das Urteil ist der Rechtsgrund für die Vorratsdatenspeicherung weggefallen. Die von den Unternehmen auf Vorrat gespeicherten Daten sind deshalb unverzüglich zu löschen, auch soweit sie noch nicht an die Behörden übermittelt wurden. Ich werde die Bundesnetzagentur als die für den Telekommunikationsbereich zuständige Regulierungsbehörde auffordern, bei sämtlichen betroffenen Unternehmen auf eine unverzügliche Löschung des Datenbestandes hinzuwirken."
Der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterfielen in Deutschland weit über tausend Telekommunikationsanbieter, die die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten über den Zeitraum von sechs Monaten vorhalten mussten, um sie insbesondere Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall übermitteln zu können.
Schaar wies auch darauf hin, dass er bei seinen datenschutzrechtlichen Kontrollen vor Ort auch prüfen werde, dass keine Vorratsdatenspeicherung mehr stattfindet und dass die vorhandenen Vorratsdaten restlos gelöscht wurden.
Es verstehe sich von selbst, dass eine flächendeckende Kontrolle bei sämtlichen Unternehmen alleine aufgrund deren Anzahl nicht realisierbar ist. Jedoch werde sich seine Behörde bei den Anbietern stichprobenartig von der Löschung überzeugen. (BfDI: ra)
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