Datenschutz im Gesundheitswesen
Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei der eGK
Welchen Risiken und Nebenwirkungen wird das Persönlichkeitsrecht der Patienten ausgesetzt?
(04.02.10) - Der 4. Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2010 befasste sich mit dem Thema Datenschutz im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welchen Risiken und Nebenwirkungen das Persönlichkeitsrecht der Patienten ausgesetzt wird, wenn deren Gesundheitsdaten gespeichert und über Datennetze ausgetauscht werden.
Hierzu erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Moderne Technologie ist aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Bei der Diagnostik, in der Therapie und zur Abrechnung kommen leistungsfähige, häufig vernetzte technische Systeme zum Einsatz. Umso wichtiger ist es, dass die höchst sensiblen Gesundheitsdaten effektiv geschützt werden.
Dies gilt auch für die elektronische Gesundheitskarte, die den Schlüssel zu einer sicheren Telematikinfrastruktur bilden soll. Dieses Projekt ist jedoch ins Stocken geraten und es wird über wesentliche Änderungen an dem bisherigen Konzept diskutiert. Die ins Auge gefassten Änderungen dürfen aber auf keinen Fall zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus führen. Dabei ist besonders dafür Sorge zu tragen, dass Gesundheitsdaten vor unberechtigten Zugriffen effektiv geschützt werden."
In diesem Zusammenhang weist Schaar auch auf die Risiken von Internet-Gesundheitsakten hin, die von verschiedenen kommerziellen Anbietern bereits angeboten werden.
Peter Schaar sagte: "Das Gesetz sieht für Gesundheitsdaten, die bei Ärzten oder in der geplanten Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens gespeichert werden, einen besonderen Schutz vor. Jede Nutzung für andere Zwecke ist danach ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nicht beschlagnahmen. Dagegen gilt für die von kommerziellen Anbietern beworbenen Internet-Krankenakten kein vergleichbarer Schutz." (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.