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Datenschutz im Gesundheitswesen


Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei der eGK
Welchen Risiken und Nebenwirkungen wird das Persönlichkeitsrecht der Patienten ausgesetzt?


(04.02.10) - Der 4. Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2010 befasste sich mit dem Thema Datenschutz im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welchen Risiken und Nebenwirkungen das Persönlichkeitsrecht der Patienten ausgesetzt wird, wenn deren Gesundheitsdaten gespeichert und über Datennetze ausgetauscht werden.

Hierzu erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Moderne Technologie ist aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Bei der Diagnostik, in der Therapie und zur Abrechnung kommen leistungsfähige, häufig vernetzte technische Systeme zum Einsatz. Umso wichtiger ist es, dass die höchst sensiblen Gesundheitsdaten effektiv geschützt werden.

Dies gilt auch für die elektronische Gesundheitskarte, die den Schlüssel zu einer sicheren Telematikinfrastruktur bilden soll. Dieses Projekt ist jedoch ins Stocken geraten und es wird über wesentliche Änderungen an dem bisherigen Konzept diskutiert. Die ins Auge gefassten Änderungen dürfen aber auf keinen Fall zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus führen. Dabei ist besonders dafür Sorge zu tragen, dass Gesundheitsdaten vor unberechtigten Zugriffen effektiv geschützt werden."

In diesem Zusammenhang weist Schaar auch auf die Risiken von Internet-Gesundheitsakten hin, die von verschiedenen kommerziellen Anbietern bereits angeboten werden.

Peter Schaar sagte: "Das Gesetz sieht für Gesundheitsdaten, die bei Ärzten oder in der geplanten Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens gespeichert werden, einen besonderen Schutz vor. Jede Nutzung für andere Zwecke ist danach ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nicht beschlagnahmen. Dagegen gilt für die von kommerziellen Anbietern beworbenen Internet-Krankenakten kein vergleichbarer Schutz." (BfDI: ra)


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