Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

BfDI begrüßt die Meta-Entscheidung des EuGH


Kartell- und Datenschutzaufsichtsbehörden können datengetriebene Geschäftsmodelle nur erfolgreich regulieren, wenn sie eng zusammenarbeiten
Aus Sicht des Bundeskartellamts missbraucht Meta damit ihre marktbeherrschende Stellung



Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz. Dazu sagte der BfDI Professor Ulrich Kelber: Es freut mich, dass der EuGH anerkennt, dass die Einhaltung von Datenschutzanforderungen wettbewerbsrelevant ist und Kartellbehörden erlaubt, zum Schutz des Wettbewerbs auch die Vereinbarkeit des Verhaltens von Unternehmen mit Datenschutzrecht zu prüfen. Ich gratuliere dem Bundeskartellamt zu diesem Erfolg.

Der EuGH stellte auch klar, dass vorrangig die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feststellen. Daher muss das Bundeskartellamt die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden vor einer eigenen Entscheidung in datenschutzrechtlichen Fragen einbinden.

Dazu sagte der BfDI: Kartell- und Datenschutzaufsichtsbehörden können datengetriebene Geschäftsmodelle nur erfolgreich regulieren, wenn sie eng zusammenarbeiten. Das bestätigt die Praxis in Deutschland, wo Bundeskartellamt und der Bundesdatenschutzbeauftragte entsprechend kooperieren. Gemeinsam mit unseren europäischen Kolleginnen und Kollegen werde ich die Entscheidung in der Task Force des Europäischen Datenschutzausschusses zum Zusammenspiel von Datenschutz, Wettbewerb und Verbraucherschutz auswerten und Best Practices für eine effiziente Zusammenarbeit festlegen, damit Bürgerinnen und Bürger besser vor rechtswidrigen und missbräuchlichen Datenverarbeitungen geschützt werden. Die Erfahrungen der Zusammenarbeit in Deutschland sind dafür eine gute Grundlage.

Hintergrund des Verfahrens ist die Praxis von Meta, die Daten seiner Nutzenden nicht nur auf Facebook selbst, sondern auch bei seinen Tochterfirmen und über Schnittstellen auf anderen Webseiten zu sammeln und zu detaillierten Nutzerprofilen zu verknüpfen. Aus Sicht des Bundeskartellamts missbraucht Meta damit ihre marktbeherrschende Stellung.

Da Meta seinen Sitz in Irland hat, ist nach dem sogenannten One-Stop-Shop Mechanismus der DSGVO die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) federführend zuständig. In Deutschland ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HbmBfDI) für Meta zuständig. (BfDI: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 27.09.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

  • BfDI begrüßt die Meta-Entscheidung des EuGH

    Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz.

  • Datenschutz & Bußgeldpraxis

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung nach einer öffentlichen Konsultation angenommen. Damit erfolgt die Bußgeldpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa nun nach einheitlichen Maßstäben. Als Repräsentantinnen der deutschen Datenschutzaufsicht waren auf europäischer Ebene die Datenschutzaufsichtsbehörden Berlins, Hessens und des Bundes beteiligt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen