SIM-Swapping und Authentifizierung
SIM-Swapping ist besonders gefährlich, wenn die Opfer ihre Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für verschiedene Online-Dienste verwenden
Der BfDI als zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten wirkt bereits seit einiger Zeit darauf hin, den Schutz der personenbezogenen Daten bei den Prozessen im Callcenter weiter zu verbessern
Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft. Besonders brenzlig wird es, wenn die Opfer diese Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für andere Online-Dienste nutzen. Bereits dieses Beispiel zeigt: Es ist wichtig, dass risikobehaftete Geschäftsprozesse der Telekommunikationsunternehmen nur nach einer sicheren Authentifizierung des Nutzers erfolgen. Ein neues Arbeitspapier des BfDI gibt Hinweise, welche Parameter hierfür zu bedenken sind.
SIM-Swapping ist besonders gefährlich, wenn die Opfer ihre Mobilfunknummer über smsTAN-Verfahren als Zugangsfaktor für verschiedene Online-Dienste verwenden. Denn diese können dann ebenfalls von den Kriminellen übernommen werden. Der Betug funktioniert z. B. mit gestohlenen Zugangsdaten für den Online-Account bei einem Telefonanbieter. Mit diesen Daten lässt sich der Betrüger eine Ersatz-SIM-Karte ausstellen. Noch einfacher funktioniert dies mit der eSIM, bei der nicht einmal mehr eine SIM-Karte per Post zugesandt werden muss.
Der BfDI als zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten wirkt bereits seit einiger Zeit darauf hin, den Schutz der personenbezogenen Daten bei den Prozessen im Callcenter weiter zu verbessern, um Missbrauchsfälle wie beispielsweise das SIM-Swapping zu erschweren. Entscheidend sind hier angemessene Schutzmechanismen für die Authentifikation, sei es im Callcenter, aber auch beim Online-Account des Mobilfunkanbieters oder im Handy-Shop.
In einem Arbeitspapier zu Authentifikation im Telekommunikationsbereich und Risikofeldern hat der BfDI aus den ihm im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit bekannt gewordenen Praxisfällen eine Zusammenstellung von typischen Risiken im TK-Bereich vorgenommen und mit Blick auf Grundprinzipien für eine Authentifikation sortiert. (BfDI: ra)
eingetragen: 06.08.23
Newsletterlauf: 17.10.23
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Schutz durch Datenschutz-Priorisierung
Der stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andreas Hartl, hat vom 18. bis 19. Juni 2025 am Roundtable der Datenschutzbehörden der G7 in Ottawa teilgenommen. Neben einer Mitteilung, in der die Schritte für die künftige Zusammenarbeit vereinbart wurden, haben sich die G7-Datenschutzbehörden auch auf ein "Statement on Promoting Responsible Innovation and Protecting Children by Prioritizing Privacy" (Erklärung zur Förderung verantwortungsbewusster Innovation und Schutz von Kindern durch Datenschutz-Priorisierung) geeinigt.
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.