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BfDI begrüßt Urteil zu polizeilichen Datenanalysen


Einsatz von Analysesystemen für polizeiliche Datenbestände
Wichtig, dass nicht nur bei der Speicherung, sondern auch bei allen nachgelagerten Datenanalysen zwischen verschiedenen Personengruppen zu trennen ist



Das Bundesverfassungsgericht hat eine grundlegende Entscheidung zu Datenanalysen in polizeilichen Dateien getroffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Dazu sagte er: "Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Kriterien formuliert, unter denen die Polizeibehörden Analysesysteme für polizeiliche Datenbestände einsetzen dürfen. Das betrifft auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dieses Grundsatzurteil wird sich bundesweit auswirken. Ich begrüße diese Entscheidung, denn sie schafft sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Polizei Rechtssicherheit."

Besonders wichtig ist, dass nicht nur bei der Speicherung, sondern auch bei allen nachgelagerten Datenanalysen zwischen verschiedenen Personengruppen zu trennen ist. Denn die polizeilichen Informationssysteme enthalten nicht nur Daten zu beschuldigten oder verdächtigten Personen. Sie enthalten darüber hinaus Informationen auch zu Opfern von Straftaten, zu Zeugen, Hinweisgebern und sonstigen Personen. Datenanalysen zu diesen nicht unter Verdacht stehenden Personen sind deshalb ein intensiver Grundrechtseingriff. Opfer und Dritte dürfen nicht mit Verdächtigen gleichbehandelt werden. Speziell bei neuartigen Datenanalysen war dies bislang nicht sichergestellt.

Das Gericht stellt fest, dass die Analysen in ihrer daten- und methodenoffenen Unbegrenztheit die Polizei möglicherweise auf die falsche Spur zu rechtlich unbeteiligten Personen führen. Deshalb muss der Gesetzgeber normenklare und begrenzte Regeln schaffen, wenn umfassende polizeiliche Datenanalysen eingesetzt werden sollen. Dafür gibt das Urteil dem Gesetzgeber einen umfangreichen rechtlichen Werkzeugkasten an die Hand. Jetzt wird es vor allem darum gehen, die Datenmengen, den einbezogenen Personenkreis und die technischen Methoden der Datenauswertung klar zu begrenzen.

Die Polizeibehörden in Bund und Ländern arbeiten gerade an einer neuen Ausgestaltung ihrer Informationssysteme und des Informationsverbunds. Das Urteil stellt dafür nun grundlegende Weichen und hat für die Polizeiarbeit in Deutschland große Bedeutung. (BfDI: ra)

eingetragen: 27.02.23
Newsletterlauf: 22.05.23


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