Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Wird der gläserne Energienutzer Realität?


Datenschutz beim "Smart Metering": Umfassende Nutzungsprofile, die von Dritten ausgelesen werden könnten, dürfen nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht entstehen
Peter Schaar: "Die Betroffenen müssen auch jederzeit wissen und steuern können, welche Daten erhoben und gespeichert werden"


(03.02.11) - Seine Meinung zum Datenschutz und zur Datensicherheit digitaler Zähler ("Smart Metering") hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar geäußert. Er spricht sich gegen den "gläsernen Energienutzer" aus und formulierte Datenschutzforderungen bei der Anwendung des "Smart Metering"-Verfahrens.

Schaar sagte: "Die erhobenen digitalen Daten über den Energieverbrauch sind hoch sensibel. Aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Gesetzliche Schutzvorkehrungen und technische Standards müssen deshalb den Datenschutz bei den intelligenten Messeinrichtungen sicherstellen.

So wichtig es ist, dem Einzelnen ein möglichst genaues Bild über seinen Energieverbrauch zu vermitteln, umfassende Nutzungsprofile, die von Dritten ausgelesen werden könnten, dürfen dabei nicht entstehen. Die technischen Systeme sind so zu gestaltet, dass sie möglichst wenig personenbezogene Daten registrieren. Die Betroffenen müssen auch jederzeit wissen und steuern können, welche Daten erhoben und gespeichert werden.

Schließlich müssen intelligente Stromzähler und deren Infrastruktur ('Smart Grids') wirksam gegen Missbrauch und Manipulation gesichert werden. Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass die Infrastruktur auch Einwirkungsmöglichkeiten auf die Endgeräte über das Netz eröffnen kann."

Wie von der Europäischen Union gefordert, dürfen in Deutschland seit Anfang 2010 nur noch digitale Zähler zur Messung und Steuerung des Energieverbrauchs eingebaut werden, um so zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.

Weitere Informationen zum Smart Metering finden Sie hier (externer Link).
(BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Smart Metering: Schutzprofil für die Kommunikation


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen