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Vorschriften für die Fluggastdatenspeicherung


Fluggastdatengesetz erst nach Vorliegen des EuGH-Gutachtens beschließen
Das Fluggastdatengesetz, mit dem die EU-Richtlinie zur Erfassung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) in deutsches Recht umgesetzt wird, soll bereits drei Tage nach der Anhörung verabschiedet werden, obwohl die Frist zur Umsetzung erst am 25. Mai 2018 abläuft



Aus Anlass der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zum Fluggastdatengesetz empfiehlt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens das Gutachten des EuGH abzuwarten.

Andrea Voßhoff sagte: "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in Kürze sein Gutachten zum Fluggastdatenabkommen mit Kanada veröffentlichen. Ich gehe davon aus, dass der EuGH darin die Grenzen der Verhältnismäßigkeit für eine verdachtslose Speicherung aller Flugpassagierdaten grundsätzlich konkretisieren wird. Der Deutsche Bundestag sollte sich vor Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens mit dem Gutachten auseinandersetzen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des aktuellen Entwurfs berücksichtigen. Wird das Gesetz verabschiedet, würden jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos erfasst und über fünf Jahre gespeichert. Bei einem derartig weitreichenden Eingriff ist es essenziell, sicherzustellen, dass die Vorschriften für die Fluggastdatenspeicherung im Einklang mit den europäischen Grundrechten stehen."

Hintergrund
Das Fluggastdatengesetz, mit dem die EU-Richtlinie zur Erfassung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) in deutsches Recht umgesetzt wird, soll bereits drei Tage nach der Anhörung verabschiedet werden, obwohl die Frist zur Umsetzung erst am 25. Mai 2018 abläuft. Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Fluggastdatenzentralen zu errichten. Fluggesellschaften werden verpflichtet, PNR-Daten vor jedem grenzüberschreitenden Flug an diese zu übermitteln. PNR-Daten sind solche Daten, die eine Fluggesellschaft zur Durchführung des Fluges für eigene Zwecke erhebt. Dazu gehören die Kontaktdaten der Reisenden, deren Zahlungsdaten sowie sonstige Angaben zu Essenswünschen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die PNR-Daten auch bei innereuropäischen Flügen erhoben werden müssen.

Das Europäische Parlament hat den EuGH um ein Gutachten ersucht, um die Vereinbarkeit eines Abkommens der Europäischen Union mit Kanada über die Übermittlung von PNR-Daten mit der Grundrechtecharta zu überprüfen. Das Gutachten wird in Kürze erwartet.
(BfDI: ra)

eingetragen: 20.05.17
Home & Newsletterlauf: 06.06.17


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