Technologischer Datenschutz: "Privacy by Design"
Datenschutz: Anbieter die Nutzer in die Lage versetzen, ihre personenbezogenen Daten besser zu schützen
Man müsse den Datenschutz von vorneherein in die Gesamtkonzeption einbeziehen
(13.07.10) - Angesichts des rapiden und dramatischen technologischen Wandels gelte es, die besonderen Erfordernisse des Datenschutzes bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu berücksichtigen, da neue technologische Systeme oftmals versteckte Gefahren bergen würden, die sich nur schwer beseitigen ließen, wenn die Grundkonzeption erst einmal feststehen würden.
In einem Fachartikel es "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI) geht es um den "technologischer Datenschutz: Privacy by Design".
Es sei sinnvoller, etwaige Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien festzustellen und zu prüfen. Man müsse den Datenschutz von vorneherein in die Gesamtkonzeption einbeziehen, anstatt Datenschutzprobleme im Nachhinein mühsam und mit viel Zeitaufwand durch Korrekturprogramme beheben zu wollen. Dieser Ansatz werde als "Privacy by Design" (PbD) bezeichnet.
PbD sei nützlich für alle Arten von IT-Systemen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen seien oder eingesetzt würden. PbD solle eine wesentliche Anforderung sein, die durch alle Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen sei, welche Dritten und einzelnen Kunden zur Verfügung gestellt werde
(z. B. WiFi-Router, soziale Netzwerke und Suchmaschinen).
Viele Nutzer würden nur über beschränkte IT-Kenntnisse verfügen und seien daher nicht in der Lage, die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen selbst zu ergreifen, um ihre eigenen oder die personenbezogenen Daten Dritter zu schützen.
Daher sei im Zusammenhang mit diesen IT-Verfahren stets ein Grundschutz erforderlich (privacy by default). Darüber hinaus müssten Anbieter die Nutzer in die Lage versetzen, ihre personenbezogenen Daten besser zu schützen, indem sie beispielsweise geeignete Datenschutz-Tools bereitstellten (Zugangskotrollen, Verschlüsselung, Vorkehrungen für die anonyme Nutzung). (BfDI: ra)
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