Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln
Bundesregierung kann sich nicht mehr hinter dem Begriff "Regierungshandeln" verstecken, wenn sie Unterlagen aus ihrem Bereich für sich behalten will
Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zu mehr Transparenz
(14.11.11) - Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen der Bundesregierung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung für den Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundesjustizministeriums der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen. Bislang war es strittig, ob sich die Bundesregierung hinter dem Begriff ‚Regierungshandeln‘ verstecken kann, wenn sie Unterlagen aus ihrem Bereich für sich behalten will. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch klargestellt, dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliegt und grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben muss."
Die bisher immer hoch gehaltene Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln gilt nicht mehr länger für das Regierungshandeln außerhalb eines verfassungsrechtlich schutzwürdigen Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung.
Peter Schaar sagte: "In der Praxis wird dieses Urteil eine große Bedeutung haben. Kein Ministerium kann unter Verweis auf Regierungshandeln das Informationsfreiheitsgesetz ins Leere laufen lassen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen." (BfDI: ra)
Lesen Sie auch:
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
-
KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
-
Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
-
Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
-
Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.