Datenschutz und Protokollierung
Pflicht zur Protokollierung: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere Landesdatenschutzgesetze normieren Kontrollziele wie Eingabekontrolle oder Verantwortlichkeitskontrolle
Aber: Nur wenige Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Protokollierung
(19.03.10) - Obwohl die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern Regelungen enthalten, aus denen sich die Pflicht zur Protokollierung ableiten lässt, gibt es nur wenige Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Protokollierung.
Für eine Reihe von Verwaltungsverfahren gelten zudem bereichsspezifische, vom Datenschutzrecht des Bundes bzw. des betreffenden Landes abweichende, oft wesentlich konkretere Protokollierungsvorschriften (Beispiele: Meldegesetze, Polizeigesetze, Verfassungsschutzgesetze usw.).
Dennoch haben sich auf Basis der Anforderungen erprobte Vorgehensweisen entwickelt, die in diesem Text als grundlegende Empfehlungen dargestellt werden.
Lesen Sie den Artikel "Orientierungshilfe Protokollierung" auf der Website des "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI). (BfDI: ra)
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Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
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Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.