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Datenschutz und Protokollierung


Pflicht zur Protokollierung: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere Landesdatenschutzgesetze normieren Kontrollziele wie Eingabekontrolle oder Verantwortlichkeitskontrolle
Aber: Nur wenige Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Protokollierung


(19.03.10) - Obwohl die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern Regelungen enthalten, aus denen sich die Pflicht zur Protokollierung ableiten lässt, gibt es nur wenige Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Protokollierung.

Für eine Reihe von Verwaltungsverfahren gelten zudem bereichsspezifische, vom Datenschutzrecht des Bundes bzw. des betreffenden Landes abweichende, oft wesentlich konkretere Protokollierungsvorschriften (Beispiele: Meldegesetze, Polizeigesetze, Verfassungsschutzgesetze usw.).

Dennoch haben sich auf Basis der Anforderungen erprobte Vorgehensweisen entwickelt, die in diesem Text als grundlegende Empfehlungen dargestellt werden.

Lesen Sie den Artikel "Orientierungshilfe Protokollierung" auf der Website des "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI). (BfDI: ra)


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