Verarbeitung personenbezogener Daten
Orientierungshilfe "Datenschutz und Datensicherheit in Projekten: Projekt- und Produktivbetrieb"
Herausgegeben vom Arbeitskreis "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
(25.03.10) - Personenbezogene Daten sind vor der Freigabe eines Systems nicht weniger schutzbedürftig als nach dessen Freigabe.
Die Regelungen der Landesdatenschutzgesetze und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten ungeachtet der Frage, ob die Datenverarbeitung bereits im Produktivbetrieb oder noch in einer Projektphase erfolgt.
Unabhängig von der jeweiligen Phase, in der sich ein Projekt befindet, ist eine Dokumentation erforderlich, der die definierten Ziele, die technischen Mittel und Instrumente, die Festlegung der einzelnen Projektphasen mit Beginn und Ende, die Benennung der verantwortlichen Personen und die Entscheidung der verantwortlichen Person über den Beginn einer Projektphase, die Dokumentation des Projektverlaufes sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu entnehmen sind.
Lesen Sie den Artikel Orientierungshilfe "Datenschutz und Datensicherheit in Projekten: Projekt- und Produktivbetrieb" auf der Website des "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI). (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.