Chancen des neuen EU-Datenschutzrechts nutzen
Neue Datenschutzgrundverordnung wird im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen
Eine wesentliche Aufgabe wird in diesem Rahmen dem "Europäischen Datenschutzausschuss" zukommen
(22.02.16) - Nach der im Dezember des letzten Jahres erzielten Einigung über die neue Datenschutzgrundverordnung, die im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen wird, liegt der Fokus des europäischen Datenschutzes vor allem auf den sich hieraus ergebenen Neuerungen.
Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff:
"Der künftige europäische Rechtsrahmen stellt eine historische Chance für die Stärkung des Datenschutzes innerhalb der EU dar. Dies gilt nicht nur für die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Durchsetzung des Rechts durch die unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
Das diesjährige Motto 'Europäisches Datenschutzrecht – Vielfalt in der Kohärenz' rückt die Notwendigkeit der in Zukunft noch stärkeren Zusammenarbeit nicht nur europäischer, sondern auch nationaler Datenschutzbehörden in den Blickpunkt. Künftig werden die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Beurteilung von Datenverarbeitungen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen miteinander kooperieren und zu einheitlichen Entscheidungen gelangen müssen.
Eine wesentliche Aufgabe wird in diesem Rahmen dem 'Europäischen Datenschutzausschuss' zukommen. Dieser ist ein neues rechtlich selbstständiges Gremium, in dem Vertreter der EU-Datenschutzbehörden verbindliche Entscheidungen in grenzüberschreitenden Datenschutzfällen treffen.
Es ist von zentraler Bedeutung, dass die deutschen Datenschutzbehörden in diesem Gremium einheitlich und stark vertreten sind. Nur so kann den Rechten und Interessen von Betroffenen aus Deutschland wirksam auf EU-Ebene Gehör verschafft und die Stellung des EU-Datenschutzausschusses gegenüber anderen Akteuren auf EU-Ebene insgesamt gestärkt werden. Anlässlich des Europäischen Datenschutztages werbe ich daher für die Schaffung entsprechender innerstaatlicher Strukturen, die eine derartige Vertretung deutscher Interessen im Datenschutz in Brüssel ermöglichen." (BfDI: ra)
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