Anonymisierung & Pseudonymisierung
Datensparsamkeit, Zweckbindung und Big Data - und es passt doch zusammen
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung räumt dem Grundrecht auf Datenschutz einen hohen Stellenwert ein und stellt sicher, dass wichtige Grundprinzipien des Datenschutzes wie Datensparsamkeit und Zweckbindung auch in der digitalen Welt ihren Platz haben
(15.03.16) - Anlässlich zweier Tagungen zu den Themen "Big Data" und "Industrie 4.0" weist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff darauf hin, wie wichtig nicht nur die Berücksichtigung, sondern auch die aktive Einbeziehung des Datenschutzes in diesen Themenfeldern ist. Andrea Voßhoff sagte: "Im Zeitalter von Big Data und dem Internet der Dinge führt die sich immer weiter verbreitende Digitalisierung unseres Alltags dazu, dass wir mehr und mehr digitale Spuren hinterlassen. Wenn in Zukunft beispielsweise das Surfverhalten einer Person mit den Informationen seines Smart-Cars, des Fitnesstrackers und den Bestellungen des vernetzten Kühlschranks kombiniert werden könnten, besteht die Möglichkeit, ein aussagekräftiges Bild der Lebensumstände dieser Person zu zeichnen."
Voßhoff sagte weiter: "Umso wichtiger sind rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht nur die Entwicklung innovativer Dienste und Geschäftsmodelle ermöglichen, sondern auch einen robusten Schutz der Privatsphäre garantieren. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist hierzu ein wichtiger Schritt. Sie räumt dem Grundrecht auf Datenschutz einen hohen Stellenwert ein und stellt sicher, dass wichtige Grundprinzipien des Datenschutzes wie Datensparsamkeit und Zweckbindung auch in der digitalen Welt ihren Platz haben. Dies bedeutet nicht das Ende von Innovation, im Gegenteil: Ich setze darauf, dass die strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung einen Anreiz für die europäische Digitalwirtschaft darstellen, datenschutzfreundliche Anwendungen zu entwickeln und diese am Markt als Qualitätsprodukte zu platzieren."
Als ein positives Beispiel verweist die BfDI auf das Forschungsprojekt "AN.ON-Next" der Universität Regensburg. Bei diesem soll unter anderem versucht werden, Anonymisierungsverfahren über verschiedene technische Ansätze bereits auf Ebene der Internetzugangsprovider zu implementieren, um somit den Internetnutzern einen standardmäßigen Basisschutz bieten zu können.
"Gerade die Entwicklung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren als Privacy by Default Lösungen stellen einen wichtigen Beitrag zur Wahrung des Datenschutzes dar. Es freut mich daher zu sehen, dass es entsprechende Bestrebungen gibt, Wege zu finden, dass Menschen die Entscheidungshoheit über ihre Daten behalten können. Ich hoffe, dass viele Unternehmen die Chance erkennen, mit Projekten wie diesen den Datenschutz nicht mehr als wirtschaftliches Hemmnis, sondern vielmehr als Wettbewerbsvorteil zu betrachten und für sich nutzbar zu machen", so Voßhoff.
Laut einer aktuellen Studie besteht in Deutschland nach wie vor eine ausgeprägte Skepsis gegenüber dem Thema Big Data. In den Augen der Datenschutzbeauftragten könnte die Akzeptanz in der Bevölkerung aber erhöht werden, wenn den aufgezeigt wird, dass der Datenschutz als essentielles Element in entsprechenden Projekten implementiert ist. (BfDI: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>