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Alles zum Thema "Steuer-ID"


Datenschutz in der Finanzverwaltung - Chancen und Risiken der Steuer-ID
Der Bürger als elfstellige Nummer: Die Steuer-ID wird bereits mit der Geburt vergeben und bleibt lebenslang gültig


(30.03.10) - Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland hat seit 2008 eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erhalten. Die Steuer-ID setzt sich aus elf, nach dem Zufallsprinzip gebildeten Ziffern zusammen, die "nichtsprechend"
sind. Die Steuer-ID wird bereits mit der Geburt vergeben und bleibt lebenslang gültig. Jede Steuer-ID darf nur einmal vergeben werden.

Sie findet im Geschäftsverkehr mit der Finanzverwaltung, aber auch mit weiteren Behörden und privaten Stellen zunehmend Verwendung.

Das nachfolgende Informationsblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beantwortet einzelne, in diesem Zusammenhang bestehende datenschutzrechtliche Fragen. (BfDI: ra)

Lesen Sie den Artikel auf www.bfdi.bund.de


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Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

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