Bonität der Bürger auf dem Prüfstand
Zum 1. April 2010 werden die Voraussetzungen und Anforderungen an seriöse Bonitätsbewertungen verschärft
Peter Schaar: Zum Teil in fast der Hälfte der Fälle seien die Angaben bei Auskunfteien falsch
(01.04.10) - Auf das datenschutzrechtliche Problem von "Auskunfteien" weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hin. Viele Unternehmen in Deutschland würden ihr Geld durch den Handel mit personenbezogenen Daten verdienen. Es würden nicht nur Adressen verkauft. Vielmehr stände die Bewertung der Bonität der Bürger auf dem Prüfstand, also die Frage, ob man auch in Zukunft noch zahlungsfähig und zahlungswillig sei.
Zum 1. April 2010 werden nun die Voraussetzungen und Anforderungen an seriöse Bonitätsbewertungen verschärft und die Transparenz dieser Verfahren deutlich erhöht.
Peter Schaar, rät aus diesem Anlass:
"Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Eine kritische Öffentlichkeit und aufmerksame Bürgerinnen und Bürger sind der wahre Garant für Datenschutz. Egal, ob Sie einen Handyvertrag abschließen, im Versandhandel bestellen oder ein Konto eröffnen. Ihr Vertragspartner versucht im Vorfeld häufig herauszufinden, ob Sie Ihre vertraglichen Pflichten auch einhalten können. Hierzu bedient er sich Auskunfteien. Deren Informationen können aber alles andere als korrekt sein."
In einer erschreckenden Studie habe das Bundesverbraucherschutzministerium kürzlich durch Stichproben nachgewiesen, dass zum Teil in fast der Hälfte der Fälle die Angaben bei Auskunfteien falsch seien, sagt Schaar.
Um den die Wahrnehmung er Bürgerrechte zu erleichtern, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf seiner Homepage entsprechende Vordrucke für ein Auskunftsersuchen zu den wichtigsten Auskunfteien in Deutschland hinterlegt. Dort finden sich auch weitere Hinweise zu den sonstigen Änderungen im Zuge der Novelle. (BfDI: ra)
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