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Google und Kartografierung von WLAN-Netzen


BfDI und Hamburger Datenschützer sind überzeugt: Google-Street-View-Fahrten werden auch zum Scannen von WLAN-Netzen genutzt
BfDI vermutet zudem eine "Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten und deren Übertragung in die USA"

(26.04.10) - Erst über eine andere europäische Datenschutzbehörde hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, über eine andere europäische Datenschutzbehörde erfahren, dass "Google-Street-View"-Fahrzeuge auch mit einem Scanner für WLAN-Netze ausgestattet waren.

Ein Vertreter von Google Inc. habe auf Nachfrage gegenüber dem zuständigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, eingeräumt, dass auch in Deutschland alle für den Internetdienst von "Google Street View" im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet seien.

Eine schriftliche Antwort auf Fragen über die genauen technischen Vorgänge und Hintergründe dieser Erfassung habe man von Google nicht erhalten. Ebenso wenig habe Google bisher die Besichtigung eines "Google-Street-View"-Fahrzeugs ermöglicht.

Damit erhärte sich für den BfDI der Verdacht, dass die Fahrten für "Google Street View" in den letzten Jahren nicht nur zur Aufnahme von Straßenansichten, sondern auch zur flächendeckenden Erhebung und Speicherung gerade auch der von privaten Haushalten betriebenen WLAN-Netze genutzt wurden.

Nach gegenwärtigen Erkenntnissen des BfDI sei davon auszugehen, dass neben der örtlichen Erfassung, dem Verschlüsselungsstatus der Geräte, der weltweit eindeutigen MAC-Adresse auch der vom Betreiber vergebene Name (sogenannte SSID) gespeichert werde.

Bei letzterer verwenden Privatpersonen nicht selten ihre Klarnamen oder andere auf sie hinweisende Informationen. Sowohl mit Blick auf die Benutzung des eigenen Namens als auch auf die Möglichkeit, die WLAN-Netze aufgrund ihrer örtlichen Lage Bewohnern von Häusern zuzuordnen, handele es sich nach Beurteilung des BfDI um die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten und deren Übertragung in die USA.

Hierzu erklärt Professor Dr. Johannes Caspar: "Das Vorgehen von Google ist nicht akzeptabel. Zu keiner Zeit war dieses rechtswidrige Scannen Gegenstand der geführten Gespräche über Google Street View. Die Betreiber von WLAN-Netzen haben von der heimlichen Speicherung ihres Netzwerks nichts bemerkt. An einer Verhinderung insbesondere der öffentlichen Verbreitung des Verschlüsselungsstatus haben sie aber ein großes Interesse. Informationen über den Verschlüsselungsstatus sind höchst missbrauchsanfällig und können durchaus dazu führen, dass entsprechende Daten als Wegweiser für Schwarzsurfer genutzt werden. Ich fordere daher den sofortigen Ausbau aller entsprechenden Scanner. Die Fahrten für Google-Street-View dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn Google auf den Boden unserer Vereinbarung vom Juni 2009 zurückkehrt und die datenschutzwidrigen Fahrten zum Netzwerkscanning einstellt."

Mit großer Verärgerung auf die Ausnutzung der Fahrten zur Sammlung weiterer Daten reagiert auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
"Ich bin entsetzt, zu welchen Zwecken diese Fahrten ohne Wissen Dritter genutzt worden sind. Ich fordere Google auf, die bisher rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Daten über die WLAN Netze umgehend zu löschen und die Fahrten für Street View zu stoppen. Ich stimme mit meinem Hamburger Kollegen überein, dass künftig nur noch Fahrten im Rahmen von Google Street View hingenommen werden, die auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden und in Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht von Deutschland erfolgen. An unsere Datenschutzstandards muss sich auch Google halten."

Caspar und Schaar kündigten an, das Thema auch bei der nächsten Sitzung der Aufsichtsbehörden im Düsseldorfer Kreis in Hannover zu erörtern. (BfDI: ra)


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