Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Im Widerspruch zur EuGH-Rechtsprechung


"EU-US Privacy Shield": Deutsche Vereinigung für Datenschutz vor einem europäischen Einknicken gegenüber den USA
Menschen werden zu rechtlosen Objekten unkontrollierten Data-Minings



Nachdem die Dokumente über die Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum sog. "EU-US Privacy Shield" bekannt geworden sind, warnt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) vor einem europäischen Einknicken gegenüber den USA. Die gegenüber dem Entwurf von Ende Februar vorgenommenen Änderungen für den transatlantischen Transfer von personenbezogenen Daten sind marginal geblieben.

Sämtliche zentralen Argumente, weshalb das geplante EU-US Privacy Shield mit europäischen Grundrechten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Widerspruch stehen, gelten weiter:

>> In den USA werden Betroffenenrechte und Zweckbindung der übermittelten Daten nicht effektiv gewährleistet.
>> Die Datenschutzkontrolle in den USA ist nicht unabhängig und bleibt ungenügend.
>> Der undifferenzierte Datenzugriff der Sicherheits- und Geheimdienstbehörden macht die Menschen zu rechtlosen Objekten unkontrollierten Data-Minings.
>> In den USA gibt es keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation.

DVD-Vorsitzender Frank Spaeing sagte: "Das EU-US Privacy Shield würde einen Domino-Effekt auslösen: Nach dem Brexit würde auch Großbritannien auf einer solchen grundrechtswidrigen Sonderbehandlung bestehen. Anglo-amerikanische Datenschützer würden von der EU alleine gelassen. Die Durchsetzung des US-Steuerrechts durch die USA in Europa sollte Vorbild für die EU bei der Durchsetzung europäischen Datenschutzrechts bei Übermittlungen in die USA sein: eine klare Position und anhaltender rechtlicher Druck. Europa darf nicht einknicken." (DVD: ra)

eingetragen: 25.07.16
Home & Newsletterlauf: 23.08.16

DVD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen