EU-Kommission evaluiert JI-Richtlinie
JI-Richtlinie gewährleistet insgesamt ein hohes Datenschutzniveau
Defizite bei der Umsetzung in die nationalen Rechtsvorschriften
Die EU-Kommission hat am 26. Juli 2022 ihren Bericht zur Evaluierung der JI-Richtlinie (Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres) vorgelegt. Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass die JI-Richtlinie insgesamt ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet, allerdings noch Defizite bei der Umsetzung in die nationalen Rechtsvorschriften bestehen.
In diesem Zusammenhang werden unter anderem die gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren genannt. Die Kommission kündigt an, die Umsetzung der JI-Richtlinie in den Mitgliedstaaten weiter fortlaufend zu überwachen und bei fehlender oder nicht vollständiger Umsetzung von allen ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten, einschließlich Vertragsverletzungsverfahren, Gebrauch zu machen.
Im Abschnitt 4 des Papiers werden im "Way Forward" auch die Datenschutzaufsichtsbehörden adressiert. Sie werden unter anderem aufgefordert, ihre Ermittlungsbefugnisse in vollem Umfang zu nutzen und spezifische Statistiken über ihre Aufsichtstätigkeiten im JI-Bereich zu erheben. An die Mitgliedstaaten wird appelliert, die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden systematisch zu datenschutzrelevanten Gesetzgebungsvorhaben einzubeziehen und deren Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen.
Bereits im Januar 2021 hatte der BfDI kritisiert, dass die JI-Richtlinie in Deutschland immer noch nicht vollständig umgesetzt wurde. (BfDI: ra)
eingetragen: 01.08.22
Newsletterlauf: 17.10.22
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