Open Data muss in Deutschland Standard werden
Transparenz ist Teilhabe, Teilhabe ist Demokratie: 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands in Hamburg
In den vergangenen Jahren wurden die Ermittlungsbefugnisse für Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste kontinuierlich ausgeweitet
(20.01.15) - Auf der 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands (IFK) tagten unter dem Vorsitz des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder. Dabei waren jedoch nicht alle Bundesländer vertreten, denn es gibt nach wie vor Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Bundesländer können von einem voraussetzungslosen Zugang zu Akten der Verwaltung bislang nur träumen. Der Gedanke der transparenten Verwaltung setzt sich aber letztlich durch. Manche Länder entwickeln bereits Transparenzgesetze nach Hamburger Vorbild. Aber auch dort, wo bereits Informationsfreiheits- oder Tansparenzgesetze vorliegen, besteht ein stetiger Bedarf an Weiterentwicklung und Anpassung. Das spiegelt sich auch in den Entschließungen wider, die von der 29. IFK verabschiedet wurden:
Mehr Transparenz bei technischen Ermittlungsmethoden
In den vergangenen Jahren wurden die Ermittlungsbefugnisse für Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste kontinuierlich ausgeweitet. Ihnen steht nun ein beträchtliches Arsenal unterschiedlich technischer Maßnahmen zur Verfügung (zum Beispiel Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher, Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenerhebung), ohne dass die Transparenz dieser Maßnahmen sichergestellt ist Für einige Maßnahmen, zum Beispiel die Bestandsdatenabfrage von Telekommunikationsteilnehmern, bestehen keinerlei Berichtspflichten. Bei Funkzellenabfragen zu Strafverfolgungszwecken lassen die bestehenden Berichtspflichten keine hinlänglichen Erkenntnisse über das Ausmaß der Überwachung und insbesondere die Zahl der Betroffenen zu. Hierbei ist nicht erkennbar, dass von einer einzelnen gerichtlichen Anordnung auch Tausende unbescholtene Bürger betroffen sein können. Die IFK fordert die Gesetzgeber des Bundes und der Länder daher auf, die bestehenden Verpflichtungen zur Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken auf alle Maßnahmen im Rahmen verdeckter Ermittlungsmethoden auszudehnen und sie durch die Angabe der Anzahl der Betroffenen so aussagekräftig zu gestalten, dass sich der Effekt auf die Bevölkerung klar erkennen lässt.
Die Transparenz der Arbeit von Sicherheitsbehörden ist Voraussetzung für eine effiziente demokratische Kontrolle und Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des staatlichen Eingriffshandelns. Sie schafft letztlich auch eine unabdingbare Wissensgrundlage für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechtsstaat.
Unabhängige und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!
Der Bundes- bzw. den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wurde gesetzlich die Aufgabe eines "außergerichtlichen Streitschlichters" im Bereich des Informationsfreiheitsrechts übertragen. In dieser Funktion kontrollieren sie die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze, vermitteln in Streitfällen und wirken auf die Einhaltung des geltenden Rechts hin. Dies gilt jedoch nur für die Einhaltung des allgemeinen Informationsfreiheitsrechts, nicht aber für die besonderen Informationszugangsrechte, wie z.B. nach dem Umwelt- oder dem Verbraucherinformationsrecht. Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass ihr Informationsanliegen von den Informationsfreiheitsbeauftragten umfassend geprüft wird. Mangels umfassender Kontroll- und Beratungszuständigkeit ist dies jedoch zu häufig nicht der Fall. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert daher die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, sofern noch nicht geschehen, die Kontroll- und Beratungskompetenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten um das Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht zu erweitern und die Informationsfreiheitsbeauftragten mit ausreichenden personellen und sachlichen Mitteln auszustatten, damit sie ihren gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen können.
Open Data muss in Deutschland Standard werden!
Die Bundesregierung hat nicht nur wesentliche Regierungsprogramme zur Digitalisierung der Verwaltung auf den Weg gebracht, sondern mit der "Digitalen Agenda 2014 – 2017", der "Digitalen Verwaltung 2020" und dem "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta" auch Open- und E-Government in der Bundesverwaltung etabliert. Neben der Einführung werden unter anderem die elektronische Verwaltungsakte und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern eingeführt. Außerdem werden sogenannte Open-Data-Ansprechpartner in den Behörden geschaffen. Die IFK fordert in diesem Zusammenhang die Länder auf, die Zusammenarbeit mit dem Bund zu verstärken und ebenfalls, soweit noch nicht geschehen, eine E- und Open-Government-Strategie zu entwickeln. Es gilt jetzt, die Regierungsprogramme zügig in die Tat umzusetzen und insbesondere gesetzlich verpflichtende Open-Data-Regelungen in Deutschland zu schaffen.
"Die auf der IFK in Hamburg behandelten Themen zeigen die gesamte Bandbreite aktueller Entwicklungen der Informationsfreiheit. Gerade die Berichte über massenhafte anlasslose geheimdienstliche Überwachungen haben dem Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat massiv geschadet. Dieser Entwicklung gilt es entschieden entgegenzutreten, indem die Arbeit der Sicherheitsbehörden künftig stärker dem Transparenzprinzip unterworfen wird. Darüber hinaus muss eine unabhängige Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die konsequente Weiterentwicklung der Informationsfreiheit von einer Hol- zur Bringschuld sichergestellt werden. Bürgerinnen und Bürger treten nicht als Bittsteller auf, sondern sind der Souverän, dem wir als Verwaltung Auskunft schulden", so Johannes Caspar, diesjähriger Vorsitzender der IFK und Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die Entschließungen der 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten stehen unter www.datenschutz-hamburg.de als PDF-Dateien zur Verfügung. (HmbBfDI: ra)
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