Die Safe-Harbor-Entscheidung ein Wendepunkt im Datenverkehr zwischen der EU und den USA Sie beinhaltet mehr als nur die Ungültigerklärung einer Kommissionsentscheidung zu dem von US-Unternehmen einzuhaltenden Mindestniveau im Datenschutz
(29.10.15) - Nach der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und zum Recht auf Vergessenwerden hat der EuGH mit der Ungültigkeitserklärung der Safe Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ein historisches Urteil erlassen. Das Gericht gibt damit eine unmissverständliche Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden.
Die Entscheidung beinhaltet mehr als nur die Ungültigerklärung einer Kommissionsentscheidung zu dem von US-Unternehmen einzuhaltenden Mindestniveau im Datenschutz. Sie verweist darauf, dass Unternehmen personenbezogene Daten in den USA nur dann verarbeiten dürfen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht. Dies ist laut dem EuGH insbesondere dann nicht der Fall, wenn es den Sicherheitsbehörden gestattet ist, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen und es hierbei an wirksamen rechtsstaatlichen Kontrollen fehlt. Der EuGH hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die europäischen Werte des Schutzes der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte universelle Bedeutung und Wirkung haben und nicht verhandelbar sind.
Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden die nationalen und europäischen Datenschutzbehörden künftig eine Schlüsselrolle einnehmen. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit Datentransfers in die USA auszusetzen sind. Dies gilt auch, wenn sie auf andere Rechtsgrundlagen wie Standardvertragsklauseln, Einwilligung oder Binding Corporate Rules gestützt werden. Die Aufsichtsbehörden werden dafür noch in dieser Woche ihr Vorgehen auf nationaler und europäischer Ebene koordinieren. Die EU-Kommission ihrerseits muss die USA drängen, ein angemessenes Datenschutzniveau herzustellen.
Dazu sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Dies ist eine historische Entscheidung im Sinne unserer europäischen Werteordnung. Sie markiert einen Wendepunkt im Datenverkehr zwischen der EU und den USA." (HmbBfDI: ra)
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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