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Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz


EDSA einig bei Evaluierung der DSGVO
Im Hinblick auf den internationalen Datenverkehr betont der EDSA die Bedeutung der Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission



Am 18. Februar hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen gemeinsamen Antwortbeitrag zur Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die Europäische Kommission hatte den EDSA um einen Beitrag zum Evaluierungsverfahren gebeten. Der Ausschuss betont in seiner Antwort die Bedeutung der DSGVO für den Schutz und die Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz innerhalb der EU.

Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber: "Meine Kollegen und ich halten groß angelegte gesetzliche Änderungen an der DSGVO für verfrüht. Wir sehen aber Bedarf für Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung. Das gilt insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Verfahren. Unterschiede in den nationalen Verwaltungsverfahren dürfen nicht dazu führen, dass die Effektivität der Durchsetzung der DSGVO gegenüber Unternehmen, die Datenschutzverstöße begangen haben, beeinträchtigt wird."

Im Hinblick auf den internationalen Datenverkehr betont der EDSA die Bedeutung der Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission. Er fordert die Kommission auf, die Beschlüsse über EU-Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen in Drittstaaten zu überarbeiten.

Der EDSA ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union beiträgt. Er besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Ausschuss trifft sich monatlich und hat seinen Sitz in Brüssel. (BfDI: ra)

eingetragen: 23.02.20
Newsletterlauf: 13.05.20


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