Arbeitsschutz von entsandten Beschäftigten


Mit einer Kleinen Anfrage sollen die Arbeitsschutzbedingungen entsandter Beschäftigter in Deutschland erfragt und dabei Rechtsetzung, Überwachung und Vollzug beleuchtet werden
Entsandte Arbeitnehmer sind im Falle von Arbeitsunfällen nach dem Recht des Herkunftslandes versichert



Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über spezifische Untersuchungen zu Arbeitsunfällen, zu Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und zu Berufskrankheiten von nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/1271) auf eine Kleine Anfrage (20/857) der Fraktion Die Linke. "Für die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt während der Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaates. Entsandte Arbeitnehmer sind im Falle von Arbeitsunfällen nach dem Recht des Herkunftslandes versichert", führt die Regierung aus.

Auch die Anzeige von Arbeitsunfällen erfolge damit gegenüber der zuständigen Stelle im Herkunftsland. Die deutschen Unfallversicherungsträger verfügten vor diesem Hintergrund über keine spezifischen Informationen über Arbeitsunfälle von entsandten Beschäftigten. Die Bundesregierung betont in der Antwort weiter, dass die gesetzlichen Regeln zum Arbeitsschutz für alle Beschäftigten, egal ob Stammbelegschaft oder entsandte Beschäftigte, gelten würden und vom Arbeitgeber durchzusetzen seien.

Vorbemerkung der Fragesteller
Wenn ausländische Unternehmen ihre Beschäftigten zur Arbeit nach Deutschland entsenden, gilt das deutsche Arbeitsschutzrecht. In der Unfallversicherung bestimmt sich dies durch § 16 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und § 2 Absatz 1 Nummer 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sieht entsprechend der Entsenderichtlinie vor, dass in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über "die Sicherheit, der Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz, […]" zwingend auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen anzuwenden sind. Konkrete Normen für die Aufsicht bezogen auf entsandte Beschäftigte fehlen hier.

Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Arbeitsschutzbedingungen entsandter Beschäftigter in Deutschland erfragt und dabei Rechtsetzung, Überwachung und Vollzug beleuchtet werden. Denn etwa Prof. Dr. Wolfhard Kohte stellt fest, dass "Entsendung […] zu Problemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz [führt], weil die Bildung betrieblicher Sonderwelten, die oft sprachlich und kulturell abgeschieden sind, Defizite gegenüber der allgemeinen betrieblichen Arbeitsschutzpolitik hervorrufen kann" und sieht in der Kontrolle der Arbeitsbedingungen entsandter Beschäftigter nachhaltige Defizite (vgl. HK-ArbSchR, Kohte, Maul-Sartori, § 1
Rn. 17).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 23.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen