Preisdaten missbräuchlich verwendet?
Gesetzentwurf: AfD will Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ändern
Es sei notwendig, dass die Bundesregierung die Möglichkeit erhält, die Arbeit der Markttransparenzstelle per Rechtsverordnung für einige Zeit aussetzen
In einem Gesetzentwurf (20/1342) fordert die AfD-Fraktion, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in §47k Absatz 8 zu ändern. Durch einen zusätzlichen Absatz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt werden, "die Tätigkeit des Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auszusetzen, sofern die Gefahr besteht, dass die erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet werden."
Anlass für die Forderung seien die seit Anfang des Jahres massiv gestiegenen Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Preiserhöhung sei durch den hohen Ölpreis und weitere Faktoren wie die CO2-Abgabe nur teilweise zu erklären. "Insbesondere ist zu beobachten, dass die Kraftstoffpreise nach dem Anstieg des Ölpreises auf einem hohen Niveau verharren, auch wenn der Ölpreis wieder rückläufig ist", schreiben die Abgeordneten. Solange kein Wettbewerber damit beginne, die Preise zu senken, hätten alle einen Vorteil zu Lasten der Verbraucher.
Eine Erklärung für dieses Verhalten bestehe darin, dass die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet würden, heißt es in dem Papier. "Es ist davon auszugehen, dass die Markttransparenzstelle die Kraftstoffpreise nicht nur für die Verbraucher transparent macht, sondern auch für die Tankstellenbetreiber bzw. die Mineralölkonzerne mit Preissetzungshoheit für Tankstellen." Es stehe somit ein Instrument zur Verfügung, mit dem das Preisverhalten der Wettbewerber ohne größeren Aufwand überwacht werden könne, schreibt die AfD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 17.06.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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