BaFin will Lebensversicherungen prüfen


Provisionen beim Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen
Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei Kapital bildenden Lebensversicherungsprodukten




Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will im Rahmen ihres risikobasierten Ansatzes in diesem Jahr mindestens fünf Lebensversicherungsunternehmen prüfen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5082) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5004) mit, die nach der Überprüfung von Anbietern mit vermeintlich zu hohen Effektivkosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten gefragt hatte. Die Regierung erläutert in der Antwort den sogenannten Provisionsdeckel beim Abschluss von Versicherungen und insbesondere bei sogenannten Restschuldversicherungen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Berichten im "Handelsblatt" vom 4. Oktober 2022 und in anderen Medien wie Fonds-professionell online vom 5. Oktober 2022 übt die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA unter Berufung auf eine von ihr veröffentlichte Studie Kritik an der Assekuranz und an Banken wegen überteuerter Restschuldversicherungen. Darin fordert die Behörde Versicherer und ihre Bankpartner offiziell dazu auf, beim Verkauf der Restschuldpolicen zur Absicherung von Hypotheken, Konsumkrediten oder Kreditkartenausgaben stärker auf die Interessen der Kunden zu achten, weil sie sich ansonsten veranlasst sehe, einzuschreiten. Andere Vertriebskanäle für die Produkte werden in der Studie allerdings nicht berücksichtigt.

Nach dem EIOPA sind diese Restschuldpolicen, deren Abschluss bei der Kreditvergabe von Banken eng mit dem Kreditvertrag verknüpft werden, meist ein hochprofitables Geschäft sowohl für die Versicherer als auch – und vor allem – für die Banken selbst, die hohe Provisionen kassierten: Bei den Kreditinstituten landeten bis zu 90 Prozent der Beiträge. Hierin sieht die EIOPA die Gefahr von schweren und schädlichen Interessenkonflikten, die zu schlechten Geschäftspraktiken führen, um die Gewinne zu maximieren.

Die Behörde kündigte daher an, Versicherern und Kreditinstituten künftig stärker auf die Finger zu schauen, auch Überprüfungen vor Ort seien möglich. Die Aufsicht drohte ihnen zudem mit Sanktionen und anderen Maßnahmen, etwa dass Banken im Extremfall die Zulassung als Intermediär solcher Versicherungsprodukte entzogen werde.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 24.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen