Kritik an Renditeorientierung im Gesundheitswesen


Auswirkungen investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren auf das Gesundheitssystem in Deutschland
Bundesgesundheitsministerium beobachte die Investorentätigkeit im Gesundheitswesen aufmerksam




Die Bundesregierung sieht den Wirtschaftsbereich von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) kritisch und behält sich eine weitere gesetzliche Regulierung vor. Das geht aus der Antwort (20/5166) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4778) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von iMVZ an der ambulanten Versorgung seien in der Vergangenheit mehrfach gesetzlich eingeschränkt worden, heißt es in der Antwort. Der Gesetzgeber habe dies mit der Annahme begründet, dass der Betrieb von MVZ in Investorenhand mit einer Gefahr für die Integrität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Berufsausübung, mit Verdrängungseffekten zulasten niedergelassener Ärzte sowie mit der Gefährdung einer ausgewogenen flächendeckenden Versorgung verbunden sei.

Das Bundesgesundheitsministerium beobachte die Investorentätigkeit im Gesundheitswesen aufmerksam und stehe einer ausgeprägten Renditeorientierung kritisch gegenüber, insbesondere soweit damit eine Gefahr für die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung einhergehe. Das Ministerium wolle das Spannungsverhältnis zwischen einer ausgeprägten Renditeorientierung und den ihr übergeordneten Versorgungszielen auflösen.

Die Gesundheitsministerkonferenz habe im September 2022 eine Arbeitsgruppe zur weiteren Regulierung von iMVZ beschlossen. Der Beschluss sehe vor, dass die Länderarbeitsgruppe unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene ein "iMVZ-Regulierungsgesetz" für eine Gesetzgebungsinitiative des Bundesrates vorbereite. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 21.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen