Bericht des Bundeskartellamts
Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Kartellamt verhängte 2020 laut Vorlage nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe von 877 Millionen Euro
Ungeachtet der Corona-Pandemie ist beim Bundeskartellamt in den Jahren 2019 und 2020 eine hohe Zahl an Unternehmenszusammenschlüssen angemeldet worden. Mit insgesamt 2.669 Fusionen lagen die Fallenzahlen fast auf dem Niveau des vorhergehenden Zeitraums, wie aus dem als Unterrichtung (19/30775) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu.
20 Anmeldungen wurden den Angaben zufolge in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurden vier Fusionen untersagt. Es habe sich dabei unter anderem um das Gleitlager-Joint-Venture von Miba und Zollern gehandelt, für das später eine Ministererlaubnis erteilt worden sei.
Die anderen Untersagungen betrafen Heidelberger Druck und MBO -dabei befürchtete das Amt eine marktbeherrschende Stellung bei industriellen Bogenfalzmaschinen - sowie die Fusionen der Entsorger Remondis und DSD und der Bargelddienstleister Loomis und Ziemann.
Außerdem verhängte das Kartellamt laut Vorlage nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So seien 2019 etwa 246 Millionen Euro und 2020 etwa 877 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 18.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).