Bericht des Bundeskartellamts
Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Kartellamt verhängte 2020 laut Vorlage nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe von 877 Millionen Euro
Ungeachtet der Corona-Pandemie ist beim Bundeskartellamt in den Jahren 2019 und 2020 eine hohe Zahl an Unternehmenszusammenschlüssen angemeldet worden. Mit insgesamt 2.669 Fusionen lagen die Fallenzahlen fast auf dem Niveau des vorhergehenden Zeitraums, wie aus dem als Unterrichtung (19/30775) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu.
20 Anmeldungen wurden den Angaben zufolge in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurden vier Fusionen untersagt. Es habe sich dabei unter anderem um das Gleitlager-Joint-Venture von Miba und Zollern gehandelt, für das später eine Ministererlaubnis erteilt worden sei.
Die anderen Untersagungen betrafen Heidelberger Druck und MBO -dabei befürchtete das Amt eine marktbeherrschende Stellung bei industriellen Bogenfalzmaschinen - sowie die Fusionen der Entsorger Remondis und DSD und der Bargelddienstleister Loomis und Ziemann.
Außerdem verhängte das Kartellamt laut Vorlage nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So seien 2019 etwa 246 Millionen Euro und 2020 etwa 877 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 18.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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