Bericht des Bundeskartellamts
Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Kartellamt verhängte 2020 laut Vorlage nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe von 877 Millionen Euro
Ungeachtet der Corona-Pandemie ist beim Bundeskartellamt in den Jahren 2019 und 2020 eine hohe Zahl an Unternehmenszusammenschlüssen angemeldet worden. Mit insgesamt 2.669 Fusionen lagen die Fallenzahlen fast auf dem Niveau des vorhergehenden Zeitraums, wie aus dem als Unterrichtung (19/30775) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020 hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu.
20 Anmeldungen wurden den Angaben zufolge in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurden vier Fusionen untersagt. Es habe sich dabei unter anderem um das Gleitlager-Joint-Venture von Miba und Zollern gehandelt, für das später eine Ministererlaubnis erteilt worden sei.
Die anderen Untersagungen betrafen Heidelberger Druck und MBO -dabei befürchtete das Amt eine marktbeherrschende Stellung bei industriellen Bogenfalzmaschinen - sowie die Fusionen der Entsorger Remondis und DSD und der Bargelddienstleister Loomis und Ziemann.
Außerdem verhängte das Kartellamt laut Vorlage nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So seien 2019 etwa 246 Millionen Euro und 2020 etwa 877 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 18.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.