Schattenwirtschaft gewachsen
Unterrichtung: Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Maßnahmen und Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Die Bundesregierung hat 2020 unterschiedliche Entwicklungen zur Schwarzarbeit festgestellt. Das geht aus dem "Vierzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung" (19/31265) hervor, der als Unterrichtung vorliegt. So stieg die Fall-Zahl der sozialversicherungsrechtlichen Verstöße von 98.000 im Jahr 2019 auf 102.000 im vergangenen Jahr. Auch die damit verbundenen Nachforderungen stiegen von 303 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 416 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bundesregierung bezieht sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus zitiert die Bundesregierung in dem Bericht Studien, wonach in Folge der Covid-19-Pandemie die Schattenwirtschaft absolut gewachsen und der geschätzte Umfang auf 339 Milliarden Euro im Jahr 2020 angestiegen sei. Die Kurzarbeit habe dabei jedoch einen noch größeren Anstieg verhindert. Im Vergleich zu den OECD-Ländern liege Deutschland mit der Größe seiner Schattenwirtschaft immer noch im unteren Mittelfeld.
Zurückgegangen ist die Zahl der durchgeführten Prüfungen wegen der Auflagen und Schutzmaßnahmen der Covid-19-Pandemie. So sank etwa die Zahl der Prüfungen von Arbeitgebern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, von 54.733 auf 44.702, wobei die Schadenssummen im Rahmen der Ermittlungen von 755 Millionen Euro auf 817 Millionen Euro stiegen.
Der Bericht schildert darüber hinaus Maßnahmen und Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung aus dem Jahr 2020. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 18.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.