Schattenwirtschaft gewachsen
Unterrichtung: Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Maßnahmen und Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Die Bundesregierung hat 2020 unterschiedliche Entwicklungen zur Schwarzarbeit festgestellt. Das geht aus dem "Vierzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung" (19/31265) hervor, der als Unterrichtung vorliegt. So stieg die Fall-Zahl der sozialversicherungsrechtlichen Verstöße von 98.000 im Jahr 2019 auf 102.000 im vergangenen Jahr. Auch die damit verbundenen Nachforderungen stiegen von 303 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 416 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bundesregierung bezieht sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus zitiert die Bundesregierung in dem Bericht Studien, wonach in Folge der Covid-19-Pandemie die Schattenwirtschaft absolut gewachsen und der geschätzte Umfang auf 339 Milliarden Euro im Jahr 2020 angestiegen sei. Die Kurzarbeit habe dabei jedoch einen noch größeren Anstieg verhindert. Im Vergleich zu den OECD-Ländern liege Deutschland mit der Größe seiner Schattenwirtschaft immer noch im unteren Mittelfeld.
Zurückgegangen ist die Zahl der durchgeführten Prüfungen wegen der Auflagen und Schutzmaßnahmen der Covid-19-Pandemie. So sank etwa die Zahl der Prüfungen von Arbeitgebern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, von 54.733 auf 44.702, wobei die Schadenssummen im Rahmen der Ermittlungen von 755 Millionen Euro auf 817 Millionen Euro stiegen.
Der Bericht schildert darüber hinaus Maßnahmen und Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung aus dem Jahr 2020. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 18.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.