Schattenwirtschaft gewachsen
Unterrichtung: Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Maßnahmen und Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Die Bundesregierung hat 2020 unterschiedliche Entwicklungen zur Schwarzarbeit festgestellt. Das geht aus dem "Vierzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung" (19/31265) hervor, der als Unterrichtung vorliegt. So stieg die Fall-Zahl der sozialversicherungsrechtlichen Verstöße von 98.000 im Jahr 2019 auf 102.000 im vergangenen Jahr. Auch die damit verbundenen Nachforderungen stiegen von 303 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 416 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bundesregierung bezieht sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus zitiert die Bundesregierung in dem Bericht Studien, wonach in Folge der Covid-19-Pandemie die Schattenwirtschaft absolut gewachsen und der geschätzte Umfang auf 339 Milliarden Euro im Jahr 2020 angestiegen sei. Die Kurzarbeit habe dabei jedoch einen noch größeren Anstieg verhindert. Im Vergleich zu den OECD-Ländern liege Deutschland mit der Größe seiner Schattenwirtschaft immer noch im unteren Mittelfeld.
Zurückgegangen ist die Zahl der durchgeführten Prüfungen wegen der Auflagen und Schutzmaßnahmen der Covid-19-Pandemie. So sank etwa die Zahl der Prüfungen von Arbeitgebern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, von 54.733 auf 44.702, wobei die Schadenssummen im Rahmen der Ermittlungen von 755 Millionen Euro auf 817 Millionen Euro stiegen.
Der Bericht schildert darüber hinaus Maßnahmen und Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung aus dem Jahr 2020. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 18.10.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.