Bundesrat enttäuscht über Vorlage zu EEG


EEG: "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen"
Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen "beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland" zu begrüßen



Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24234) vorgelegt hat.

Außerdem hätte "mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG" ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen - im Hinblick auf das bestehende System - begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann", bilanziert der Bundesrat.

Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.

Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen "beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland" zu begrüßen. Der Gesetzentwurf zum "EEG 2021" verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrats lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. "An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen", heißt es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.

Zu den Mieterstrom-Vorschlägen erklärt die Bundesregierung, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 21.01.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen