Patientenakte wird stufenweise eingeführt


Elektronische Patientenakte: In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit



Die Vorbereitungen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zur Einführung der elektronische Patientenakte sollen planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage könnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten, heißt es in der Antwort (19/3528) der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3269) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die zuvor laufenden Projekte einzelner Kassen könnten dabei wichtige Impulse zur geplanten Nutzung der elektronischen Patientenakten in der Telematikinfrastuktur liefern. Versicherte sollen künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen.

Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit würden durch die gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der gematik zur Interoperabilität beachtet würden.

Die elektronische Patientenakte soll stufenweise eingeführt werden. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. In der ersten Stufe gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann "Komfort- und Leistungsfunktionen" ergänzt werden.

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zugänglich gemacht würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 14.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen