Keine Senkung des Rechnungszinses


Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase
Die Höhe des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt: Steuerrechtlich wird seit 1982 mit einem festen Zinssatz von 6 Prozent gerechnet



Die Deutsche Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert sechs Prozent beträgt. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/3423) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3091) heißt, orientiert sich der Rechnungszins als ertragsteuerliche Größe an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins. Eine Absenkung des Rechnungszinses würde nur zu einem Einmaleffekt führen. Unternehmen würden zwar während der Rückstellungsphase entlastet. "In späteren Jahren müssten sie jedoch mehr Steuern bezahlen", erklärt die Bundesregierung.

Eine Senkung des Zinssatzes von sechs auf fünf Prozent würde nach Angaben der Regierung zu steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro führen. Bei einer Halbierung des Satzes käme es zu Ausfällen in Höhe von 40 Milliarden Euro.

Vorbemerkung der Fragesteller
Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die aufgrund der Zusage des Arbeitgebers bei Eintritt des Versorgungsfalles des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen müssen.

Die Höhe des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt: Steuerrechtlich wird seit 1982 mit einem festen Zinssatz von 6 Prozent gerechnet. Der handelsrechtliche Rechnungszinssatz orientiert sich am aktuellen Zinsniveau und liegt somit derzeit deutlich unter dem steuerrechtlichen Zinssatz.

Die Folgen der beschriebenen Gesetzeslage beschreibt der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wie folgt: "Die Differenz zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Diskontierungssatz führt in der jetzigen Niedrigzinsphase dazu, dass Unternehmen gegenwärtig erheblich mehr Steuern abführen, als das handelsrechtlich und damit nach dem über den Berechnungszeitraum zu ermittelnden durchschnittlichen Marktzinssatz geboten wäre. … Die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen entspricht damit der ökonomischen Realität der anhaltenden Niedrigzinsphase immer weniger und es ergeben sich negative Effekte für die Liquidität aufgrund höherer Steuerzahlungen".
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 13.09.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen