Post-Mitarbeiter bei G10-Maßnahmen


Über die Anwendung von Postüberwachungsmaßnahmen wacht die G 10-Kommission
Derzeit seien 1.494 Mitarbeiter aktiv in G10-Maßnahmen eingebunden



Die Zahl der in sogenannte G10-Maßnahmen eingebundenen Mitarbeiter von Postdienstleistern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13388). Darin verwies die Fraktion darauf, dass das Postgeheimnis in Deutschland von Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt werde und Ausnahmefälle das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnises (Artikel 10-Gesetz - G 10) regele.

Wie die Bundesregierung zur Zahl der in G-10-Maßnahmen eingebundenen Post-Mitarbeiter ausführt, liegen ihr keine Angaben für den gesamten deutschen Postdienstleistungsmarkt vor. Nach Auskunft der im Briefsektor marktführenden Deutschen Post AG werden Maßnahmen nach dem Artikel-10-Gesetz in der Zentrale von einem fünfköpfigen Team gesteuert und umgesetzt, wie es in der Antwort weiter heißt. In die Maßnahme selbst werden danach lokale Mitarbeiter eingebunden, die zuvor sicherheitsüberprüft wurden.

Derzeit seien 1.494 Mitarbeiter aktiv in G10-Maßnahmen eingebunden. Hierbei handele es sich teils um Leitungskräfte, die die Durchführung der Maßnahmen vor Ort koordinieren und verantworten, als auch um operative Kräfte, die die Sendungen heraussuchen und den Vertretern der berechtigten Stellen aushändigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller:
Das Postgeheimnis wird in der Bundesrepublik Deutschland von Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt. Ausnahmefälle regelt das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Über die Anwendung von Postüberwachungsmaßnahmen wacht die G 10-Kommission. Eine Beschlagnahmung von Briefen ist zwar gemäß § 94 der Strafprozessordnung (StPO) möglich, eine Öffnung der verschlossenen Postsendungen muss allerdings von einem Richter (nach § 100 Absatz 3 Satz 4 StPO) angeordnet werden. Erlaubt ist zudem die Beschlagnahmung von Postsendungen, die sich noch im Besitz des Postunternehmens befinden. Die Deutsche Post AG dokumentiert zudem Adressdaten von Absendern und Empfängern der Postsendungen. Die Daten werden intern gespeichert und auf Anfrage auch US-Behörden zugänglich gemacht (Welt am Sonntag, 6. Juli 2013).

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 16.10.17


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