Leiharbeit in Deutschland


Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa
Leiharbeit ist aus Sicht der Fraktion Die Linke eine Form prekärer Beschäftigung



Die große Mehrheit der Leiharbeiter in Deutschland ist weniger als neun Monate in einem Betrieb beschäftigt. Das geht aus der Antwort (18/13245) der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13147) der Fraktion Die Linke hervor, in der sich die Bundesregierung auf Zahlen aus dem Jahr 2015 bezieht.

Demnach endete bei 54 Prozent aller Leiharbeiter das Arbeitsverhältnis nach spätestens drei Monaten und für 77 Prozent nach spätestens neun Monaten. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer seit 2005 deutlich gestiegen ist. Von rund 460.000 auf rund 716.000 im Jahr 2015.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Leiharbeit ist aus Sicht der Fragesteller eine Form prekärer Beschäftigung. Sie ist gekennzeichnet durch niedrige Löhne, ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und häufig kurze Beschäftigungszeiten.

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit. Im Folgenden werden hierzu Fragen für die Bundesrepublik Deutschland, die einzelnen Bundesländer und für die Mitgliedstaaten der EU gestellt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 13.10.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen