Leiharbeit in Deutschland


Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa
Leiharbeit ist aus Sicht der Fraktion Die Linke eine Form prekärer Beschäftigung



Die große Mehrheit der Leiharbeiter in Deutschland ist weniger als neun Monate in einem Betrieb beschäftigt. Das geht aus der Antwort (18/13245) der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13147) der Fraktion Die Linke hervor, in der sich die Bundesregierung auf Zahlen aus dem Jahr 2015 bezieht.

Demnach endete bei 54 Prozent aller Leiharbeiter das Arbeitsverhältnis nach spätestens drei Monaten und für 77 Prozent nach spätestens neun Monaten. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer seit 2005 deutlich gestiegen ist. Von rund 460.000 auf rund 716.000 im Jahr 2015.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Leiharbeit ist aus Sicht der Fragesteller eine Form prekärer Beschäftigung. Sie ist gekennzeichnet durch niedrige Löhne, ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und häufig kurze Beschäftigungszeiten.

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit. Im Folgenden werden hierzu Fragen für die Bundesrepublik Deutschland, die einzelnen Bundesländer und für die Mitgliedstaaten der EU gestellt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 13.10.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

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    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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