Sicherheit des Video-Ident-Verfahrens


Bisher keine Sicherheitsvorfälle: Video-Ident-Verfahren bei Finanzdienstleistungen
Trotzdem: Beim Video-Ident-Verfahren sei, wie auch bei anderen Online-Transaktionen, Wachsamkeit geboten



Der Deutschen Bundesregierung sind bislang keine Betrugsfälle beim sogenannten Video-Ident-Verfahren bekannt, bei denen der Video-Stream mittels eines Hackerangriffs manipuliert worden ist. Weder die Verpflichteten im Finanzdienstleistungssektor noch Strafverfolgungsbehörden oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsmeldungen hätten der Bundesregierung entsprechende Sicherheitsvorfälle zur Kenntnis gebracht, schreibt sie in ihrer Antwort (19/11443) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10946). Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Verfahren wird beispielsweise bei Kontoeröffnungen zur Identifizierung der Kunden verwendet.

Die bisher registrierten Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Verfahren ließen sich nicht auf einen technischen Missbrauch zurückführen. "Sie sind vielmehr dadurch zustande gekommen, dass Verbraucher über den Anlass und Zweck der Identifizierung getäuscht wurden, während das Video-Ident-Verfahren technisch ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Sofern Dritte das Video-Ident-Verfahren missbräuchlich einsetzen, um damit Daten identifizierter Personen zu nutzen, stellt dies keinen dem Video-Ident-Verfahren immanenten Sicherheitsvorfall dar, sondern ist unabhängig von der jeweils genutzten Identifizierungsmethode", schreibt die Bundesregierung. Beim Video-Ident-Verfahren sei, wie auch bei anderen Online-Transaktionen, Wachsamkeit geboten.

In der Antwort betont die Bundesregierung zudem, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Warnung im Sinne von Paragraf 7 Absatz 1 lit. a) BSI-Gesetz zum Einsatz von Video-Ident-Verfahren ausgesprochen habe. Bei den von der FDP-Fraktion in ihrer Anfrage als "öffentliche Warnung" bezeichneten Aussagen handele es sich "lediglich um eine Einschätzung als Reaktion auf eine Presseanfrage", heißt es in der Antwort.

Das BSI habe in seiner Funktion als Sicherheitsbehörde "mögliche technische Manipulationen des Video-Ident-Verfahrens analysiert und Angriffsmöglichkeiten aufgezeigt", führt die Bundesregierung aus. Die BaFin prüfe als Aufsichtsbehörde unter anderem im Video-Ident-Verfahren erfolgte Kontoeröffnungen und "konnte dabei bislang entsprechende technische Manipulationen nicht feststellen". Eine Evaluation des Verfahrens durch die BaFin soll der Antwort zufolge 2020 durchgeführt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 18.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen