Mobbing in Wissenschaftseinrichtungen


Arbeitsrechtliche Maßnahmen und Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen und daraus folgende Untersuchungen
Die Leitlinien würden vorsehen, dass alle Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhalten zu können



Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dies gilt auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Vorschriften, die die Grundlage für interne Untersuchungen zu arbeitsrechtlich relevantem Fehlverhalten bilden. Zudem gibt es im Hinblick auf wissenschaftliches Fehlverhalten bereits seit dem Jahr 1998 die "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis". Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12165) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/11732).

Die Empfehlungen hätten seit ihrem Erscheinen eine die Wissenschaftskultur in Deutschland prägende, für das gesamte Wissenschaftssystem Maßstab setzende Bedeutung entfaltet. Sie seien nach einer grundlegenden Überarbeitung und Aktualisierung im Juli 2019 unter dem Titel "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" in neuer Fassung veröffentlicht worden.

Die Leitlinien würden vorsehen, dass alle Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhalten zu können. Gleiches gelte für Fördermittel des Bundes. Die Umsetzung der Leitlinien umfasse auch die Etablierung von Regelwerken zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Die zu den Empfehlungen beziehungsweise Leitlinien gehörende "Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" regele das Verfahren der DFG in Fällen des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Verfahrensordnung wirke mit ihren Regelungen zu allgemeinen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen (unter anderem die Unschuldsvermutung) als Beispiel und Maßstab über den sachlichen und personellen Zuständigkeitsbereich der DFG hinaus.

Vor diesem Hintergrund hätten die vier genannten außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und Leibniz-Gemeinschaft (WGL) - im Folgenden: AuF - für den Umgang mit wissenschaftlichem und persönlichem Fehlverhalten jeweils interne Regelungen etabliert. Bei allen vier AuF sei dabei ein auf den Grundprinzipien der internationalen Ombudsvereinigung basierendes Ombudswesen eingerichtet worden. Entsprechend der rechtsstaatlichen Grundsätze obliege eine etwaige Überprüfung der im Rahmen dieser internen Verfahren getroffenen Entscheidungen der Gerichtsbarkeit.

Bei der MPG seien in den vergangenen fünf Jahren insgesamt vier Männer und zwei Frauen des Mobbings oder wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschuldigt worden. Dabei habe der Führungsanteil der Männer bei 73,5 und der der Frauen bei 26,5 Prozent gelegen. Bei der FhG waren es acht Männer und eine Frau, bei einem Anteil von 86,5 Männern in Führungspositionen und 13,5 Prozent Frauen. Bei der HGF waren es 16 Männer und zwei Frauen, bei einem 78,5 Prozent Männern 21,5 Prozent Frauen in Fühungspositionen. Bei der WGL war es ein Mann bei einem Anteil der Männer von 67,8 und der der Frauen von 32,2 Prozent in Führungspositionen.

Betroffen seien die Fachgebiete Atmosphärenforschung, Biologie, Chemie, Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften, Neurowissenschaften, Physik, Produktion, Technik gewesen. In einigen Fällen hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigt, einige Fälle führten zur Retraktion von Publikationen. Über etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie etwa die Auflösung von Arbeitsverhältnissen, sei im Einzelfall entschieden worden. Etliche Fälle seien noch nicht abgeschlossen, insbesondere wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen Gerichtsprozesse nach sich zögen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 21.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen