Bundesregierung zahlt Facebook Millionen
Onlinemarketing und Onlinewerbung der Bundesregierung auf Facebook
Demnach unterhalten die meisten Bundesministerien eigene Seiten auf Facebook, deren Verwaltung zumindest teilweise aus Bundesmitteln bestritten wird
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Die Deutsche Bundesregierung ist auf der Social Media-Plattform Facebook mit zahlreichen eigenen Seiten vertreten und hat für Onlinewerbung direkt oder indirekt über Werbe- und Mediaagenturen in der vergangenen Wahlperiode knapp vier Millionen Euro an den Konzern gezahlt. Das geht aus der Antwort (19/1655) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1238) der FDP-Fraktion hervor.
Demnach unterhalten die meisten Bundesministerien eigene Seiten auf Facebook, deren Verwaltung zumindest teilweise aus Bundesmitteln bestritten wird. Nur das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat haben bislang keinen eigenen Facebook-Auftritt. Die Ministerien versprechen sich von ihrer Präsenz eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit auf einem Portal mit großer Verbreitung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Übersichtliche Gesetzessystematik schaffen
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26926) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufsicht über Wertpapierinstitute, die keine Banken sind, also keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen, sondern ausschließlich Wertpapierdienstleistungen erbringen. Bisher ist die Aufsicht über solche Institute ebenso wie die über Banken im Kreditwesengesetz geregelt. Aus diesem soll sie nun herausgelöst werden. Hierdurch soll für etwa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden, zum Teil verbunden mit geringeren Regulierungsanforderungen.
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Sozialer Schutz von Arbeitnehmern
Alle Sachverständigen haben einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) waren neben dem Gesetzentwurf sieben Initiativen der Oppositionsfraktionen Gegenstand der Diskussion: Ein Gesetzentwurf der AfD (19/27023), zwei Anträge der FDP (19/23120, 19/27186), ein Antrag der Linken (19/22204) sowie drei Anträge von Bündnis 90/Grüne (19/24385, 19/23730, 19/24384). Besonders intensiv diskutiert wurden die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen.
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Wirtschaftsprüfer kritisieren verschärfte Haftung
Alle Sachverständigen haben einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) waren neben dem Gesetzentwurf sieben Initiativen der Oppositionsfraktionen Gegenstand der Diskussion: Ein Gesetzentwurf der AfD (19/27023), zwei Anträge der FDP (19/23120, 19/27186), ein Antrag der Linken (19/22204) sowie drei Anträge von Bündnis 90/Grüne (19/24385, 19/23730, 19/24384). Besonders intensiv diskutiert wurden die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen.
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Bundesregierung: Gesetz zu Schwarmfinanzierung
Die Bundesregierung will europaweit geltende Regelungen für Dienstleister von Schwarmfinanzierungen in nationales Recht umsetzen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung 2020/1503 und zur Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern vorgelegt. Es soll auch andere europarechtliche Finanzmarktvorschriften ändern (19/27410). Bei der Schwarmfinanzierung investiert eine Vielzahl von Investoren Kapital für einzelne Projekte, die über eine Plattform oder ein Onlineportal angeboten werden. Deren Betreiber ermöglichen die Zusammenführung von potenziellen Anlegern oder Kreditgebern mit Unternehmen. Ziel der Verordnung ist, die grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienstleistungen zu erleichtern.
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FDP: Schärfere Regeln für Insurtechs kritisiert
Strengere Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Insurtechs (Digitalversicherer) stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/27245). Die Abgeordneten möchten die Gründe für die geplante Verschärfung und deren Auswirkungen erfahren.