Korruptionsvorwürfe beim Europarat
Zusammenhang mit Zuwendungen aus Aserbaidschan – Stichwort "Kaviardiplomatie"
Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen habe die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Untersuchungskommission eingesetzt, die im April 2018 ihren Bericht vorlegt habe
27. Mai 2025
Der De-facto-Boykott Russlands und schwer wiegende Korruptionsvorwürfe gegen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung im Zusammenhang mit Zuwendungen aus Aserbaidschan ("Kaviardiplomatie") beschäftigten den Europarat im Jahre 2017. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (19/1764) vorliegenden Bericht über die Tätigkeit des Europarates schreibt, habe Russland 2017 mit dem Entzug des Stimmrechts und anderer Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung infolge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim 2014 Beitragszahlungen an den Europarat ausgesetzt.
Die Wiederaufnahme der Zahlungen sei an die "vollständige und bedingungslose Wiederherstellung der Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung" geknüpft worden. Gleichzeitig habe Russland betont, die Zusammenarbeit mit dem Europarat fortsetzen zu wollen und seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachzukommen.
Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen habe die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Untersuchungskommission eingesetzt, die im April 2018 ihren Bericht vorlegt habe. Ebenso habe die Versammlung der Parlamentarier ihren "code of conduct" verschärft, um möglicher Korruption unter ihren Mitgliedern wirksamer vorzubeugen. Ein weiteres Thema der Versammlung war 2017 die rechtsstaatliche Situation in der Türkei nach dem Putschversuch 2016. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.