Korruptionsvorwürfe beim Europarat
Zusammenhang mit Zuwendungen aus Aserbaidschan – Stichwort "Kaviardiplomatie"
Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen habe die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Untersuchungskommission eingesetzt, die im April 2018 ihren Bericht vorlegt habe
Der De-facto-Boykott Russlands und schwer wiegende Korruptionsvorwürfe gegen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung im Zusammenhang mit Zuwendungen aus Aserbaidschan ("Kaviardiplomatie") beschäftigten den Europarat im Jahre 2017. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (19/1764) vorliegenden Bericht über die Tätigkeit des Europarates schreibt, habe Russland 2017 mit dem Entzug des Stimmrechts und anderer Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung infolge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim 2014 Beitragszahlungen an den Europarat ausgesetzt.
Die Wiederaufnahme der Zahlungen sei an die "vollständige und bedingungslose Wiederherstellung der Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung" geknüpft worden. Gleichzeitig habe Russland betont, die Zusammenarbeit mit dem Europarat fortsetzen zu wollen und seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachzukommen.
Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen habe die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Untersuchungskommission eingesetzt, die im April 2018 ihren Bericht vorlegt habe. Ebenso habe die Versammlung der Parlamentarier ihren "code of conduct" verschärft, um möglicher Korruption unter ihren Mitgliedern wirksamer vorzubeugen. Ein weiteres Thema der Versammlung war 2017 die rechtsstaatliche Situation in der Türkei nach dem Putschversuch 2016. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.